Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
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Ausgabe 90/2021e vom 22. April 2021 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Geschäftsstelle Kreistag


Beschlüsse der 8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 19. April 2021


Beschluss JHA 029/08./2021 
Vorlage JHA 029/2021

  1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale), die   Förderhöhen für Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VII im Haushaltsjahr 2021 entsprechend der Anlage*).
  2. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, über erforderliche Änderungen von Förderhöhen für das Jahr 2021 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen und des Landkreises Mittelsachsen zu entscheiden, soweit es die bereits bestätigten Projekte nach § 11 SGB VIII betrifft. Sollte davon abweichend Entscheidungsbedarf bestehen, wird der Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung hinzugezogen.

(Stimmberechtigte: 14, davon 2 Befangene, dafür: 10, dagegen: 0, Stimmenthaltungen: 2)

Beschluss JHA 030/08./2021 
Vorlage JHA 030/2021

  1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale), die   Förderhöhen für Angebote der Jugendverbandsarbeit nach § 12 SGB VIII im Haushaltsjahr 2021 entsprechend der Anlage*).
  2. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, über erforderliche Änderungen von Förderhöhen für das Jahr 2021 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des  Freistaates Sachsen und des Landkreises Mittelsachsen zu entscheiden, soweit es die bereits bestätigten Projekte nach § 12 SGB VIII betrifft. Sollte davon abweichend Entscheidungsbedarf bestehen, wird der Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung hinzugezogen.

(Stimmberechtigte: 14, davon 2 Befangene, dafür: 12)

Beschluss JHA 031/08./2021 
Vorlage JHA 031/2021

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt, die bisherige Förderung einer sozialpädagogischen Fachkraft mit einem Stellenumfang von 0,75 VZÄ zur außerschulischen Begleitung im Projekt „Alternative Beschulung Mittweida“ ab dem Haushalt 2021 einzustellen. Die Projektteilnehmer erhalten ab dem Förderjahr 2021 außerschulische sozialpädagogische Hilfen und Angebote durch Schulsozialarbeit in Verbindung mit Leistungen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit, Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie weiterführende Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

(Stimmberechtigte: 14, dafür: 5, dagegen: 1, Stimmenthaltungen: 8)

Beschluss JHA 032/08./2021 
Vorlage JHA 032/2021

  1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt, vorbehaltlich der         Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Dachsen (Jugendpauschale), die Förderhöhen für Angebote des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII im Haushaltsjahr 2021 entsprechend der Anlage*).
  2. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, über erforderliche Änderungen von Förderhöhen für das Jahr 2021 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen und des Landkreises Mittelsachsen zu entscheiden, soweit es die bereits bestätigten Projekte nach § 14 SGB VIII betrifft. Sollte davon abweichend Entscheidungsbedarf bestehen, wird der Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung hinzugezogen.

(Stimmberechtigte: 14, dafür: 14)

Beschluss JHA 033/08./2021 
Vorlage JHA 033/2021

  1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale), die   Förderhöhen für Angebote der Familienbildung nach § 16 SGB VIII im Haushaltsjahr 2021 entsprechend der Anlage*).
  2. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, über erforderliche Änderungen von Förderhöhen für das Jahr 2021 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen und des Landkreises Mittelsachsen zu entscheiden, soweit es die bereits bestätigten Projekte nach § 16 SGB VIII betrifft. Sollte davon abweichend Entscheidungsbedarf bestehen, wird der Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung hinzugezogen.

(Stimmberechtigte: 13, dafür: 13)

Beschluss JHA 034/08./2021 
Vorlage JHA 034/2021

  1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale), die   Förderhöhen für Angebote der Jugendgerichtshilfe nach § 52 SGB VIII im Haushaltsjahr 2021 entsprechend der Anlage*).
  2. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, über erforderliche Änderungen von Förderhöhen für das Jahr 2021 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen und des Landkreises Mittelsachsen zu entscheiden, soweit es die bereits bestätigten Projekte nach § 52 SGB VIII betrifft. Sollte davon abweichend Entscheidungsbedarf bestehen, wird der Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung hinzugezogen. (Stimmberechtigte: 13, dafür: 13)

*) = zur Vorlage

gez. Matthias Damm
Landrat

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