Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
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Ausgabe 93/2022e vom 13. Juli 2022 mit

Öffentliche Bekanntmachung


Beschlüsse aus der 15. Sitzung des Kreistages Mittelsachsen vom 6. Juli 2022


Beschluss KT 239/15./2022:

BV-KT 208/2022

Der Kreistag stellt den örtlich geprüften Jahresabschluss des Landkreises Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich Rechenschaftsbericht und Anhang wie folgt fest:

in der Vermögensrechnung mit

  • einer Bilanzsumme von
927.139.257,85 EUR
  • einem Anlagevermögen von
549.369.592,34 EUR
  • einem Umlaufvermögen von
372.363.406,91 EUR
       darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von
 95.787.886,17 EUR
  • Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von
 5.406.258,60 EUR
  • einer Kapitalposition von
297.129.232,20 EUR
       darunter einem Basiskapital von 225.056.645,46 EUR
       und Rücklagen von 72.072.586,74 EUR
  • Sonderposten von
294.267.379,28 EUR
  • Rückstellungen von
36.318.447,16 EUR
  • Verbindlichkeiten von
299.370.694,50 EUR
  • Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von
 53.504,71 EUR

in der Ergebnisrechnung mit

  • Summe der ordentlichen Erträge
387.269.632,46 EUR
  • Summe der ordentlichen Aufwendungen
383.464.890,24 EUR
  • einem ordentlichen Jahresergebnis von
3.804.742,22 EUR
  • Summe der außerordentlichen Erträge
10.958.146,61 EUR
  • Summe der außerordentlichen Aufwendungen
11.016.587,67 EUR
  • einem Sonderergebnis von
  - 58.441,06 EUR
  • einem Gesamtergebnis von  
 3.746.301.16 EUR

in der Finanzrechnung mit

  • Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von
22.050.349,39 EUR
  • Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von
994.242,39 EUR
  • Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von
  - 1.519.483,75 EUR
  • Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr von
21.525.108,03 EUR
  • Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von
280.343,78 EUR
  • Überschuss an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr von
 21.805.451,81 EUR

Die Verwendung des Jahresergebnisses erfolgt durch die Einstellung des ordentlichen Ergebnisses in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 3.804.742,22 EUR sowie einer Verrechnung des Fehlbetrages des Sonderergebnisses mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses in Höhe von 58.441,06 EUR.

(Stimmberechtigte: 82, dafür: 81, dagegen: 0, Enthaltung: 1)

Beschluss KT 240/15./2022:

BV-KT 202/2022

1. Der Kreistag Mittelsachsen beschließt die in der Anlage aufgeführten Änderungen der Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen des Landkreises und die entsprechende Übernahme in den Maßnahmeplan gemäß Verwaltungsvorschrift Investkraft (VwV Invest Schule).

2. Der Kreistag beschließt die Inanspruchnahme der Reservemittel zur Abdeckung von Mehrbedarfen.

3. Mit den Änderungen des Maßnahmeplanes wird die Verwaltung gleichzeitig legitimiert, den in der Anlage aufgeführten Mehrbedarf innerhalb des Budgets in den jeweiligen Jahren haushaltsseitig umzusetzen. Grundlage hierfür bilden die bereits geplanten Aufwendungen und Auszahlungen für die entsprechende Maßnahme. Über die Gesamtbaukosten der einzelnen Maßnahmen hinausgehende Mehraufwendungen/-auszahlungen bleiben von dieser Verfahrensweise unberührt. (Stimmberechtigte: 80, dafür: 80)

Beschluss KT 241/15./2022:

BV-KT 211/2022

Der Kreistag bewilligt zur Finanzierung des 1. BA ID S-355/SächsInvStärkG/VwV Invest Schule für die Hochbaumaßnahme brandschutz- und sicherheitstechnische Ertüchtigung des Fachschulzentrums Freiberg-Zug im Haushaltsjahr 2022 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2023 in Höhe von 1.159.900 EUR. Die Deckung erfolgt im Rahmen des in der Haushaltssatzung 2022 festgesetzten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen für 2023.

(Stimmberechtigte: 80, dafür: 80)

Beschluss KT 242/15./2022:

BV-KT 207/2022

1. Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Stelle des Hauptamtlichen Zweiten Beigeordneten (m/w/d) entsprechend der beigefügten Anlage auszuschreiben.

2. Der Kreistag beschließt, die Stellenausschreibung nach Nummer 1 auf der Homepage des Landkreises Mittelsachsen, im Stellenportal des öffentlichen Dienstes (INTERAMT), im Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen und im Mittelsachsenkurier zu veröffentlichen. Ein Hinweis auf mindestens eine der Veröffentlichungen nach Satz 1 wird in der Freien Presse (Ausgaben Chemnitz, Flöha, Freiberg, Mittweida und Rochlitz), im Döbelner Anzeiger und in der Döbelner Allgemeinen Zeitung veröffentlicht. Der Landrat wird ermächtigt, den Beginn der Ausschreibung und den Zeitpunkt der Veröffentlichungen festzulegen.

3. Dem Ältestenrat wird die Befugnis erteilt, eine Vorauswahl unter den Bewerbern (m/w/d) zu treffen.

(Stimmberechtigte: 80, dafür: 79, dagegen: 1, Enthaltungen: 0)

Beschluss KT 243/15./2022:

BV-KT 201/2022

Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen ermächtigt den Landrat im Ergebnis eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens gemäß Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – 4. Teil zur Beschaffung von 5 Krankentransportwagen, 8 Rettungswagen in Wechselkofferbauweise, 3 Rettungswagen in Kastenbauweise sowie 6 Notarzteinsatzfahrzeugen für den Rettungsdienst des Landkreises Mittelsachsen den Bietern mit dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen. Der Landrat informiert den Kreistag in der nächsten Sitzung über die Zuschlagserteilung.

(Stimmberechtigte: 79, dafür: 79)

Beschluss KT 244/15./2022:

BV-KT 190/2022

Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen nimmt die Kalkulation zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Benutzung der in Trägerschaft des Landkreises Mittelsachsen befindlichen Betreuungsangebote an allgemeinbildenden Förderschulen (Hort) gemäß Anlage 3 zustimmend zur Kenntnis.

(Stimmberechtigte: 81, dafür: 81)

Beschluss KT 245/15./2022:

BV-KT 190/2022

Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Benutzung der in Trägerschaft des Landkreises Mittelsachsen befindlichen Betreuungsangebote an allgemeinbildenden Förderschulen (Hort) gemäß SächsFöSchülBetrVO laut Anlage 1*).

(Stimmberechtigte: 81, dafür: 78, dagegen: 3, Enthaltungen: 0)

Beschluss KT 246/15./2022:

BV-KT 203/2022

Der Kreistag beschließt für den Landkreis Mittelsachsen die als Anlage 1*) beigefügte „Satzung zur 1. Änderung der Satzung des Landkreises Mittelsachsen über die Erhebung von Kosten für Leistungen des Gutachterausschusses“.

(Stimmberechtigte: 80, dafür: 77, dagegen: 0, Enthaltungen: 3)

Beschluss KT 247/15./2022:

BV-KT 204/2022

Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen bewilligt für das Haushaltsjahr 2022 für das Budget der Abteilung Jugend und Familie (3170/3180) überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von insgesamt 5.290.800 EUR. Die Deckung erfolgt im Bereich Jugend und Familie aus Mehrerträgen/- einzahlungen in Höhe von 530.000 EUR und Minderaufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 150.000 EUR (Deckungskreis 3108/3128) sowie aus liquiden Mitteln.

(Stimmberechtigte: 78, dafür: 78)

Beschluss KT 248/15./2022:

BV-KT 205/2022

Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen bewilligt für das Haushaltsjahr 2022 überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 3.238.500 EUR für Soziale Leistungen der Abteilung Soziales. Die Deckung erfolgt in Höhe von 207.800 EUR aus der 100 %igen Bundeserstattung der Leistungskonten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII), sowie aus liquiden Mitteln.

(Stimmberechtigte: 81, dafür: 79, dagegen: 1, Enthaltung: 1)

Beschluss KT 249/15./2022:

BV-KT 210/2022

1. Der Kreistag beschließt, unter Bezugnahme auf den Beschluss des Kreistages Nr. 223/13./2022 vom 2. März 2022, als freiwillige Leistung ein Förderinstrument zur Familienunterstützung. Durch dieses Förderinstrument wird im Ergebnis für Schüler der Klassenstufen 1 bis 4, welche ihren Wohnsitz im Landkreis Mittelsachsen haben, der Eigenanteil beim Erwerb des Bildungstickets und bei der satzungsgemäßen Schülerbeförderung auf jährlich 60 EUR ab dem 1. August 2022 begrenzt. Der entsprechende Zuschuss für dieses Förderinstrument zur Familienunterstützung wird

- in den Haushaltvollzug 2022 als außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen und

- in die Haushaltsplanung 2023/2024 aufgenommen.

2. Der Landrat wird ermächtigt, zur effizienten Durchführung dieser freiwilligen Aufgabe ein Verrechnungsverfahren mit der REGIOBUS Mittelsachsen GmbH und der Freiberger Eisenbahngesellschaft zu vereinbaren und ergänzend über die Verwaltung ein Online-Antrags- und Bewilligungsverfahren zu erarbeiten.

3. Im Jahr 2023 ist eine Evaluierung der Inanspruchnahme des Bildungstickets sowie der Kosten und deren Finanzierung (Zuschüsse des Freistaates, eigene Mittel des Landkreises und Elternbeitrag) durchzuführen. Auf Grundlage der Evaluierung beschließt der Kreistag jeweils vor der Beschlussfassung zum nächsten Haushalt (erstmals für das Haushaltsjahr 2025) über die Fortführung der freiwilligen Aufgabe und über die Höhe des zukünftigen Zuschusses.

(Stimmberechtigte: 79, dafür: 71, dagegen: 0, Enthaltungen: 8)

Beschluss KT 250/15./2022:

BV-KT 206/2022

1. Die GSQ Gesellschaft für Strukturentwicklung und Qualifizierung Freiberg mbH, deren alleiniger Gesellschafter der Landkreis Mittelsachsen ist und die im Handelsregister unter der Nummer HRB 8291 eingetragen ist, wird in „Landkreis Mittelsachsen Servicegesellschaft mbH“ umfirmiert. Der Kreistag beauftragt den Landrat, in der Gesellschafterversammlung der GSQ Gesellschaft für Strukturentwicklung und Qualifizierung Freiberg mbH den entsprechenden Beschluss zu fassen.

2. Der Kreistag stimmt der Konkretisierung von Gegenstand und Zweck der Gesellschaft im Rahmen der Anpassung des Gesellschaftsvertrages der umzufirmierenden GSQ Gesellschaft für Strukturentwicklung und Qualifizierung Freiberg mbH gemäß Anlage 1*) zu.

(Stimmberechtigte: 80, dafür: 63, dagegen: 14, Enthaltungen: 3)

Beschluss KT 251/15./2022:

BV-KT 209/2022

Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreises Mittelsachsen und seine Ausschüsse gemäß Anlage 1*).

(Stimmberechtigte: 79, dafür: 74, dagegen: 0, Enthaltungen: 5)

Beschluss KT 252/15./2022:

BV-KT 200/2022

1. Der Kreistag beauftragt den Landrat, schnellstmöglich zu prüfen, ob mit den in der Taxitarifverordnung enthaltenen Entgelten und Zuschlägen für die Taxiunternehmen ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist, sowie den Kreistag über das Ergebnis zu unterrichten.

2. Der Kreistag beauftragt den Landrat, falls die Prüfung unter 1. keine Kostendeckung ergibt, Vorschläge zu erarbeiten, wie ein wirtschaftlicher Betrieb wieder ermöglicht werden kann, sowie den Kreistag darüber zu unterrichten.

(Stimmberechtigte: 74, dafür: 26, dagegen: 41, Enthaltungen: 7)

Der Antrag wurde abgelehnt.

*) zur Beschlussvorlage

gez. Matthias Damm
Landrat