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Impressum
Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
Ausgabe 94/2025e vom 05. Juni 2025 mit
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation
Aktenzeichen 667.41-0193
Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Vermessungsbehörde berichtigt fehlerhafte Daten des Liegen-schaftskatasters nach § 14 Abs. 3 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG)1 an der Verfahrensgrenze des Flurbereinigungsverfahrens Zschaitz-Ottewig. Dazu sind auch umfangreiche örtliche Vermessungsarbeiten notwendig. Diese werden ab sofort durchgeführt.
Es sind Flurstücke der Gemarkungen Mischütz, Redemitz, Schallhausen und Simselwitz im Bereich der südlichen Verfahrensgrenze des Flurneuordnungsverfahrens Zschaitz-Ottewig davon betroffen.
Falls Grundstücke nicht öffentlich zugänglich sind, wird die Absicht diese zu betreten, dem Eigentümer rechtzeitig gesondert mitgeteilt.
Die Mitarbeiter des Landratsamtes Mittelsachsen sind nach § 5 Abs. 1 des SächsVermKatG befugt, zur Erledigung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Mit der öffentlichen Ankündigung sind alle Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer von Grundstücken über die Durchführung dieser Arbeiten unterrichtet (vgl. § 5 Abs. 2 SächsVermKatG). Für Fragen stehen die Mitarbeiter unter Hinweis auf das Aktenzeichen 667.41-0193 telefonisch bzw. vor Ort zur Verfügung.
Döbeln, den 5. Juni 2025
gez. i.A. Scheibe
Weißenberg
Abteilungsleiterin
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation
Tel. 03731/799-1200
E-Mail: vermessung@landkreis-mittelsachsen.de
1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636)
Im Kartenausschnitt ist der Bereich um welchen es sich handelt rot schraffiert. Großräumigere Grenzuntersuchungen sind nicht ausgeschlossen.