Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 36/2025e vom 24. Februar 2025 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Zweckverband Kriebsteintalsperre


Bekanntmachung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre über die öffentliche Auslegung der bestätigten Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025


Mit Bescheid vom 29. Januar 2025 wurde durch die Landesdirektion Sachsen die Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2025 rechtsaufsichtlich bestätigt.

Gemäß § 76 Abs. 3 Satz 2 SächsGemO i. V. m. § 58 Abs. 1 Satz KomZG ist die Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen.

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre für das Wirtschaftsjahr 2025

Aufgrund von § 58 SächsKomZG in Verbindung mit § 74 SächsGemO wurde am 18.12.2024 durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan

1. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit

                                                                                                           Erträge               Aufwendungen

A) den Erträgen und Aufwendungen im Erfolgsplan                          TEUR 1.318      TEUR       1.684

B) den Einzahlungen und Auszahlungen im Liquiditätsplan

             Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit                                                   TEUR        - 286

             Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit                                                          TEUR     - 2.767

             Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit                                                      TEUR        2.672

C) einem voraussichtlichen Jahresergebnis in Höhe von                                            TEUR        - 366

2. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigungen                                        TEUR               0             

§ 2 Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                           TEUR          300

Der Haushalt und der Wirtschaftsplan 2025 wurden von der Landesdirektion Sachsen mit Bescheid vom 29.01.2025 ohne Auflagen bestätigt.

Kriebstein, den 04.02.2025

gez. Ralf Schreiber
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Kriebsteintalsperre

 

Die bestätigte Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2025 liegen vom 26.02.2025 bis 06.03.2025 zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr aus.

Eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeit ist nach telefonischer Absprache möglich.

gez. Ralf Schreiber
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Kriebsteintalsperre