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Impressum
Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
Ausgabe 135/2024e vom 22. November 2024 mit
Geschäftsstelle Kreistag
Beschluss KUT 006/02./2024
KUT 008/2024
Der Ausschuss für Kultur, Umwelt und Technik beschließt den Erwerb zweier unvermessener Teilflächen der Flurstücke 492/1 und 734 der Gemarkung Burgstädt mit einer Gesamtfläche von circa 2.445 m2 (mögliche Abweichung: +/- 10 %) von der Stadt Burgstädt zu einem Preis von 51,00 EUR/m2 zzgl. der Erwerbsnebenkosten und beauftragt den Landrat mit der weiteren Umsetzung. Der Ausschuss für Kultur, Umwelt und Technik beschließt zugleich die Aufhebung vom Beschluss Nr. AUT 062/25./2024 vom 02.05.2024.
(Stimmberechtigte: 17, dafür: 17)
Beschluss KUT 007/02./2024
KUT 009/2024
Der Ausschuss für Kultur, Umwelt und Technik des Landkreises Mittelsachsen beschließt für 2024 überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für ein Energie-Strategie-Konzept für Verwaltungsgebäude (siehe Maßnahme-Nr. 1 der beigefügten Anlage) in Höhe von 150.000,00 Euro. Die Deckung für die Auszahlungen erfolgt mit 100 v. H. aus der im Haushaltsjahr 2024 zugewiesenen pauschalen, zweckgebundenen Zuweisung über KomEKG/VwV Zuweisungen KomEKG. Bis zur ertragswirksamen Auflösung der Förderung erfolgt die Sicherung des Aufwandes in Höhe von 150.000,00 Euro vorerst ohne Deckung.
(Stimmberechtigte: 17, dafür: 17)
Beschluss KUT 008/02./2024
KUT 009/2024
Der Ausschuss für Kultur, Umwelt und Technik des Landkreises Mittelsachsen beschließt 2024 überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für die Planung sowie Umsetzung geeigneter Hitzeschutzmaßnahmen an den Verwaltungsstandorten Freiberg – Frauensteiner Str. 43 und 45 (siehe Maßnahme-Nr. 2 der beigefügten Anlage) in Höhe von 300.000,00 Euro. Die Deckung der Auszahlungen erfolgt mit 100 v. H. aus der im Haushaltsjahr 2024 zugewiesenen pauschalen, zweckgebundenen Zuweisung über KomEKG/VwV Zuweisungen KomEKG. Bis zur ertragswirksamen Auflösung der Förderung erfolgt die Sicherung des Aufwandes in Höhe von 300.000,00 Euro vorerst ohne Deckung.
(Stimmberechtigte: 17, dafür: 17)
Beschluss KUT 009/02./2024
KUT 009/2024
Der Ausschuss für Kultur, Umwelt und Technik des Landkreises Mittelsachsen beschließt 2024 überplanmäßige Auszahlungen für die Schaffung von Ladeinfrastruktur in Döbeln und Mittweida (siehe Maßnahme-Nr. 5 der beigefügten Anlage) in Höhe von 272.869,83 Euro. Zur Deckung wird die mit 100 v. H. im Haushaltsjahr 2024 zugewiesene pauschale, zweckgebundene Zuweisung über KomEKG/VwV Zuweisungen KomEKG herangezogen.
(Stimmberechtigte: 17, dafür: 12, dagegen: 5, Enthaltungen: 0)
Beschluss KUT 010/02./2024
KUT 010/2024
Der Ausschuss für Kultur, Umwelt und Technik beschließt die Teilnahme des Landkreises Mittelsachsen als Bundesmodellregion am Programm „Region gestalten – Circular Rural Regions“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung.
(Stimmberechtigte: 17, dafür: 16, dagegen: 0, Enthaltungen: 1)
Beschluss KUT 011/02./2024
KUT 010/2024
Der Ausschuss für Kultur, Umwelt und Technik bewilligt für das Haushaltsjahr 2024 eine außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 35.700,00 EUR brutto zur Erstellung einer Potenzialanalyse Circular Rural Regions im Rahmen des Bundesprogramms „Region gestalten – Circular Rural Regions“ für den Landkreis Mittelsachsen. Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendung erfolgt zu 80 % über bereits bewilligte Fördermittel des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung des Programms „Region gestalten – Circular Rural Region“ des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung und Eigenmittel der Verwaltung (z. B. Stammpersonal).
(Stimmberechtigte: 17, dafür: 15, dagegen: 0, Enthaltungen: 2)
Beschluss KUT 012/02./2024
KUT 010/2024
Der Ausschuss für Kultur, Umwelt und Technik beschließt, den Landrat zu beauftragen, den Zuschlag zur Erstellung einer „Potenzialanalyse Circular Regions“ des Vergabeverfahrens Nr. ZD 2024/0095 an die Firma beratungsraum Kommunal- und Unternehmensberatung GmbH, Peterstr. 50, 04109 Leipzig, zu einer Angebotssumme brutto von 35.700,00 EUR für den Zeitraum vom 18.11.2024 bis zum 30.09.2027 zu erteilen.
(Stimmberechtigte: 17, dafür: 15, dagegen: 0, Enthaltungen: 2)
Beschluss KUT 013/02./2024
KUT 010/2024
Der Ausschuss für Kultur, Umwelt und Technik bewilligt für das Haushaltsjahr 2024 eine außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 205.379,40 EUR brutto für das Projektmanagement des Modellvorhabens Circular Rural Regions. Dieses gliedert sich in Los 1 Netzwerkmanagement und Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 178.937,60 EUR brutto und in Los 2 Wettbewerbsmanagement mit Kosten in Höhe von 26.441,80 EUR brutto. Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendung erfolgt zu 80 % aus bereits bewilligten Fördermittel des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung des Programms „Region gestalten – Circular Rural Region“ des Bundesamtes für Bauwesens und Raumordnung und Eigenmittel der Verwaltung (Stammpersonal).
(Stimmberechtigte: 17, dafür: 14, dagegen: 0, Enthaltungen: 3)
Beschluss KUT 014/02./2024
KUT 010/2024
Der Ausschuss für Kultur, Umwelt und Technik beschließt, den Landrat zu beauftragen, den Zuschlag im Vergabeverfahren Nr. ZD 2024/0101 für das Los 1 an die Firma Maikirschen e. K., Lichtstraße 3, 04758 Oschatz, zu einer Angebotssumme brutto in Höhe von 178.937,60 EUR für den Zeitraum vom 18.11.2024 bis zum 30.09.2027 zu erteilen.
(Stimmberechtigte: 17, dafür: 10, dagegen: 1, Enthaltungen: 6)
Beschluss KUT 015/02./2024
KUT 010/2024
Der Ausschuss für Kultur, Umwelt und Technik beschließt, den Landrat zu beauftragen, den Zuschlag im Vergabeverfahren Nr. ZD 2024/0101 für das Los 2 an die Firma Maikirschen e. K., Lichtstraße 3, 04758 Oschatz, zu einer Angebotssumme brutto in Höhe von 26.441,80 EUR für den Zeitraum vom 18.11.2024 bis zum 30.09.2027 zu erteilen.
(Stimmberechtigte: 17, dafür: 10, dagegen: 1, Enthaltungen: 6)
gez. Dr. Lothar Beier
1. Beigeordneter
Der Erste Beigeordnete unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtsstellung des Landrates (§ 47 Abs. 1 SächsLKrO), da die Position des Landrates derzeit unbesetzt ist.
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