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Impressum
Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
Ausgabe 128/2025e vom 21. August 2025 mit
Umwelt, Forst und Landwirtschaft
Aktenzeichen 1.23.5-106.11-0238-2025/81723
Auf der Grundlage des § 21 a Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) i.V.m. § 9 Abs. 1a des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) wird Folgendes öffentlich bekannt gemacht:
Das Landratsamt Mittelsachsen hat als zuständige Genehmigungsbehörde der Energieanlagen Frank Bündig GmbH, Mendener Weg 3 in 04736 Waldheim mit Bescheid vom 22. Juli 2025 den immissions-schutzrechtlichen Vorbescheid für 2 Windenergieanlagen auf dem Flurstück 21 der Gemarkung Moosheim (MSN203) und auf den Flurstücken 395, 408 der Gemarkung Oberrossau (MSN204) bezogen auf die Genehmigungsvoraussetzungen der Privilegierung nach §§ 35 Abs. 1 Nr. 5, 249 Abs. 2 BauGB (ohne Erschließung) erteilt.
Verfügender Teil
Der verfügende Teil des Bescheides vom 22. Juli 2025 lautet wie folgt:
1. Der Energieanlagen Frank Bündig GmbH (im Folgenden: Antragstellerin) wird für zwei Windenergieanlagen vom Typ Vestas V172 (od. vergleichbar Nordex N175/6.X bzw. Enercon E-175 EP5) auf dem Flurstück 21 der Gemarkung Moosheim (MSN203) und 395, 408 der Gemarkung Oberrossau (MSN204) der Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG bezogen auf die Genehmigungsvoraussetzungen der Privilegierung nach §§ 35 Abs. 1 Nr. 5, 249 Abs. 2 BauGB (ohne Erschließung) wie folgt erteilt:
| Anlage | Typ | Hochwert | Rechtswert |
| MSN203 | Vestas V172 od. vergleichbar | 5651945 | 366780 |
| MSN204 | Vestas V172 od. vergleichbar | 5651555 | 366185 |
Der Standort versteht sich als Turmmittelpunkt mit einem Umkreis von max. 40 m.
2. Der Vorbescheid ergeht unter der Maßgabe der unter Abschnitt C aufgeführten Voraussetzungen und Vorbehalte.
3. Die am 12.05.2025 eingereichten Antragsunterlagen sind Bestandteil dieses Bescheides.
4. Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn die Antragstellerin nicht innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit die Genehmigung beantragt. Die Frist kann auf Antrag bis auf vier Jahre verlängert werden (§ 9 Abs. 2 BImSchG).
5. Dieser Bescheid berechtigt nicht zur Errichtung der Anlage oder von Teilen derselben.
6. Der Bescheid ergeht unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nicht von der Entscheidung eingeschlossen werden (§ 13 BImSchG).
7. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Rechtsbehelfsbelehrung des Vorbescheides
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen.“
Die Entscheidung wird hiermit auf Antrag gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V.m. § 21a der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.
Der gesamte Vorbescheid einschließlich der Begründung wird nach dieser Bekanntmachung für zwei Wochen, vom 27. August 2025 bis einschließlich 9. September 2025 auf der Internetseite des Landratsamtes Mittelsachsen unter dem Link:
https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html bereitgestellt und kann dort unter dem Reiter öffentliche Bekanntmachungen/Genehmigungen abgerufen werden.
Auf Verlangen wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt um auch den Belangen von Personen Rechnung zu tragen, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben. Die Auslegungsfrist verlängert sich hierdurch nicht. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Genehmigungsbehörde per E-Mail an poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de, telefonisch unter 03731/799 4093 oder schriftlich an folgende Adresse: Landratsamt Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch Dritten gegenüber, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Die Zustellung setzt die Widerspruchsfrist in Gang.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den hier bekannt gemachten Vorbescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Der Widerspruch eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern hat keine aufschiebende Wirkung.
Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Bescheides (hier: Ende der Auslegungsfrist) gestellt und begründet werden (§ 63 Abs. 2 BImSchG).
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verweisen wir für das vorliegende Verfahren auf die datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 DS-GVO – „Verfahren über immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen“ – welche unter den ergänzenden Hinweisen zum Datenschutz auf der Internetseite www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html abgerufen werden kann. In der Information finden Sie u.a. auch Hinweise über Ihre Rechte als betroffene Person. Sofern gewünscht, kann diese Information auch auf schriftlichem Weg übermittelt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de oder an das Landratsamt Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg.
Freiberg, den 15. August 2025
Landratsamt Mittelsachsen
gez. Sven Krüger
Landrat