Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 95/2026e vom 25. Juni 2026 mit

Öffentliche Bekanntmachung


Öffentliche Bekanntmachung der Erteilung einer 2. Verlängerung des Bauvorbescheides für das Bauvorhaben der Bebauung mit je einem Einfamilienhaus auf den Flurstücken 349/2, 349/3, 349/4, 349/5, 349/6 der Gemarkung Oberlichtenau, Buchenweg

Bauvorbescheid in Gestalt der 2. Verlängerung vom 23. Juni 2026

Aktenzeichen 1.20.1.632.26 - 26BAU0347


Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Datum vom 23. Juni 2026 eine Verlängerung des Bauvorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung unter dem Aktenzeichen 1.20.1.632.26 - 26BAU0347 für o.g. Bauvorhaben erteilt. 

Die Inhalts-/Nebenbestimmungen beziehen sich auf den Denkmalschutz.

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im Bauvoranfrageverfahren entsprechend seiner Fragstellung zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt. 

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung des Vorbescheides gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für den hiermit bekannt gemachten Bauvorbescheid gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, eingelegt werden. 

Weitere Hinweise:

Der Bauvorbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung elektronisch eingesehen werden. 

Zur Einsicht berechtigt sind die Eigentümer benachbarter Grundstücke (Nachbarn i.S. von § 70 Abs. 1 ff. SächsBO). Die elektronische Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes in der Außenstelle Döbeln im Raum 111a möglich. Die Kontaktaufnahme erfolgt im Raum 213. 

Sofern die Einsichtnahme beabsichtigt ist, wird im Vorfeld um telefonische Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799 1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731/799 1925 gebeten.

Sprechzeiten: Mo, Mi und Fr nach Vereinbarung, Di 09:00-18:00 Uhr, Do 09:00-16:00 Uhr

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern.

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Döbeln, den 23.06.2026

gez. Erik Wagner
Referatsleiter

Auszug aus der Flurkarte mit farbiger Kennzeichnung Baugrundstück: 

  • Quelle: Auszug Liegenschaftskataster © GeoSN