Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 108/2024e vom 01. Oktober 2024 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Verkehr und Bauen


Öffentliche Bekanntmachung der Erteilung einer Baugenehmigung für das Bauvorhaben Dorfkernsanierung und Neugestaltung in Penig OT Thierbach

TO Dorfteich größer 100 m³ TO Fitnessplatz auf dem Flurstück 11, 36, 37, 65/1, 65/2, 95g, 95l, 105 der Gemarkung Thierbach, Markersdorfer Straße 1, Baugenehmigung vom 30.09.2024

Aktenzeichen 1.20.1.632.21 - 24BAU1117


Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 30.09.2024 eine Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen 1.20.1.632.21 - 24BAU1117 im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Sächsische Bauordnung Teil erteilt.

Das Bauvorhaben ist entsprechend den beigefügten und als zugehörig gekennzeichneten Bauvorlagen unter Beachtung der Grüneintragungen auszuführen.

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für die hiermit bekanntgemachte Baugenehmigung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Baugenehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de. 

Hinweis:

Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.

Weitere Hinweise:

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 213 (Geschäftsstelle) oder 2 im Raum 207a möglich (vorherige Terminabstimmung unter den unten angegebenen Rufnummern wird erbeten). Sofern dies beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799 1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731/799 1926 möglich.

Sprechzeiten: Mo, Mi und Fr nach Vereinbarung, Di 09:00-18:00 Uhr, Do 09:00-16:00 Uhr

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern.

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Döbeln, den 30.09.2024

Erik Wagner
Referatsleiter Bauantragsbearbeitung                  

  • Quelle: Auszug Liegenschaftskataster © GeoSN