Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 99/2025e vom 03. Juli 2025 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Verkehr und Bauen


Öffentliche Bekanntmachung der Erteilung einer Baugenehmigung für das Bauvorhaben Licht- und Klanginstallation im Taurasteinturm auf dem Flurstück 714/5 der Gemarkung Burgstädt, Hainstraße, 09217 Burgstädt

Baugenehmigung vom 2. Juli 2025

Aktenzeichen 1.20.1.632.21 - 25BAU0542


Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Datum vom 02.07.2025 für o.g. Bauvorhaben die Baugenehmigung unter dem Aktenzeichen 1.20.1.632.21 - 25BAU0542 im Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Sächsische Bauordnung erteilt.

Das Bauvorhaben ist entsprechend den beigefügten und als zugehörig gekennzeichneten Bauvorlagen unter Beachtung der Grüneintragungen auszuführen.

Die Inhaltsbestimmungen beziehen sich auf den Vorhaben- und Nutzungsumfang.

Die Nebenbestimmungen beziehen sich auf das Denkmalschutzrecht und das Bauordnungsrecht, hier zum Brandschutz.

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für die hiermit bekanntgemachte Baugenehmigung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, eingelegt werden.

Weitere Hinweise:

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden.

Zur Einsicht berechtigt sind die Eigentümer benachbarter Grundstücke (Nachbarn i.S. von § 70 Abs. 1 ff. SächsBO). Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 213 (Geschäftsstelle) oder 207 möglich.

Sofern dies beabsichtigt ist, wird im Vorfeld um eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799 1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731/799 1927 gebeten.

Sprechzeiten: Mo, Mi und Fr nach Vereinbarung, Di 09:00 – 18:00 Uhr, Do 09:00 – 16:00 Uhr

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern.

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Döbeln, den 03.07.2025

Erik Wagner                      i.V. Janine Polage
Referatsleiter                   1. Sachbearbeiterin Bauantragsbearbeitung

Auszug aus der Flurkarte mit farbiger Kennzeichnung Baugrundstück:

  • Quelle: Auszug Liegenschaftskataster © GeoSN