Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

Impressum
Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen


Ausgabe 106/2024e vom 27. September 2024 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Verkehr und Bauen


Öffentliche Bekanntmachung der Erteilung einer Baugenehmigung für das Bauvorhaben „Neubau Krematorium Mittelsachsen nach Abbruch Lagerschuppen“ auf dem Flurstück 253/14 der Gemarkung Wernsdorf, Am Zeisig

Baugenehmigung vom 26. September 2024

Aktenzeichen 23BAU1321


Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169) geändert worden ist, wird bekannt gemacht.

Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 26.09.2024 eine Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen 23BAU1321 im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Sächsische Bauordnung mit folgendem verfügendem Teil erteilt:

Die Baugenehmigung für das Vorhaben „Neubau Krematorium Mittelsachsen nach Abbruch Lagerschuppen“ auf dem Flurstück 253/14 der Gemarkung Wernsdorf, Am Zeisig wird unter Inhalts- und Nebenbestimmungen erteilt.

Die Inhaltsbestimmungen beziehen sich auf den Vorhaben- und Betriebsumfang, die Betriebszeiten und auf die technische Ausführung hinsichtlich Immissionsschutz.

Die Nebenbestimmungen beziehen sich auf das Immissionsschutzrecht, auf das Naturschutzrecht, hier zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft und auf das Wasserrecht zur gesicherten Erschließung, hier Entsorgung des Niederschlagswassers, im Zusammenhang mit einer aufschiebenden Bedingung zur Errichtung und der erfolgreichen Abnahme aller abwassertechnischen Erschließungsanlagen, sowie Vorlage des Standsicherheitsnachweises sowie diesbezüglichen Auflagenvorbehalten.

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für die hiermit bekanntgemachte Baugenehmigung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Baugenehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de. 

Hinweis:

Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.

Weitere Hinweise:

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 213 (Geschäftsstelle) oder 207 möglich (vorherige Terminabstimmung unter den unten angegebenen Rufnummern wird erbeten). Sofern dies beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799 1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731/799 1927 möglich.

Sprechzeiten: Mo, Mi und Fr nach Vereinbarung, Di 09:00-18:00 Uhr, Do 09:00-16:00 Uhr

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern.

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Döbeln, den 26.09.2024

gez. Erik Wagner
Referatsleiter Bauantragsbearbeitung

  • Auszug aus der Flurkarte
    Quelle: Auszug Liegenschaftskataster © GeoSN