Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 46/2026e vom 26. März 2026 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Referat Bauantragsbearbeitung


Öffentliche Bekanntmachung der Erteilung eines Bauvorbescheides für das Bauvorhaben:

Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage inkl. untergeordnetem Batteriespeicher mit Bezugsleistung innerhalb des 200 m Steifens neben einer zweigleisigen Bahnstrecke auf den Flurstücken 344/5, 351, 372/1 der Gemarkung Niederwiesa, Gärtnerweg , 09577 Niederwiesa

Aktenzeichen 1.20.1.632.26 - 25BAU1338


Bauvorbescheid vom 24.03.2026

Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Datum vom 24.03.2026 für o.g. Bauvorhaben einen Bauvorbescheid unter dem Aktenzeichen 1.20.1.632.26 - 25BAU1338 nach § 75 Sächsische Bauordnung erteilt.

Die Inhalts-/Nebenbestimmungen beziehen sich auf die Zulässigkeitsprüfung entsprechend Fragestellung (Ist das Bauvorhaben auf den Grundstücken nach § 35 BauGB bauplanungsrechtlich zulässig).

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im Bauvoranfrageverfahren entsprechend seiner Fragstellung zu prüfen waren. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung des Vorbescheides gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für den hiermit bekannt gemachten Bauvorbescheid gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, eingelegt werden.

Weitere Hinweise:

Der Bauvorbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Außenstelle Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung elektronisch eingesehen werden.

Zur Einsicht berechtigt sind die Eigentümer benachbarter Grundstücke (Nachbarn i.S. von § 70 Abs. 1 ff. SächsBO). Die elektronische Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes in der Außenstelle Döbeln im Raum 111a möglich. Die Kontaktaufnahme erfolgt im Raum 213.

Sofern die Einsichtnahme beabsichtigt ist, wird im Vorfeld um telefonische Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799 1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731/799 1924  gebeten.

Sprechzeiten: Mo, Mi und Fr nach Vereinbarung, Di 09:00 – 18:00 Uhr, Do 09:00 – 16:00 Uhr

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern.

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Döbeln, den 24.03.2026

gez. Erik Wagner
Referatsleiter

Auszug aus dem Lageplan: