Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
Impressum
Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
Ausgabe 90/2025e vom 28. Mai 2025 mit
Auf der Grundlage von § 2 Abs. 1 Nr. 1c der 4. BImSchV i.V. m. 10 Abs. 3 und 4 BImSchG i. V. m. den §§ 8 und 9 der 9. BImSchV und § 7 Abs. 3 UVPG wird Folgendes öffentlich bekannt gemacht:
Die Windpark Weißenborn-Lichtenberg GmbH, Am Steinberg 7 in 09603 Großschirma beantragte mit Unterlagen vom 16.10.2024, zuletzt formell vervollständigt am 31.03.2025, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gem. §§ 4 und 10 BImSchG i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zu § 1 der 4. BImSchV zur Errichtung und zum Betrieb von sechs Windenergieanlagen (WEA) sowie den Rückbau von zwei WEA (Aktenzeichen 1.23.5-106.11-0153-2024/56707) wie folgt:
Errichtung und Betrieb von 6 Windenergieanlagen | |||||||
WEA-Nr. | Typ | Gesamthöhe | Nabenhöhe | Rotor-durchmesser | Nennleistung | Gemarkung | Flurstück |
WEA 1 | Nordex N 163 | 245,50 m | 164 m | 163 m | 6,8 MW | Müdisdorf | 491/2 |
WEA 2 | Nordex N 163 | 245,50 m | 164 m | 163 m | 6,8 MW | Weigmannsdorf | 116/5 |
WEA 3 | Nordex N 163 | 245,50 m | 164 m | 163 m | 6,8 MW | Weigmannsdorf | 426 |
WEA 4 | Nordex N 163 | 245,50 m | 164 m | 163 m | 6,8 MW | Berthelsdorf | 330/3 |
WEA 5 | Nordex N 163 | 245,50 m | 164 m | 163 m | 6,8 MW | Berthelsdorf | 738/3 |
WEA 6 | Nordex N 163 | 245,50 m | 164 m | 163 m | 6,8 MW | Berthelsdorf | 50/2 |
Rückbau von 2 Windenergieanlagen | |||||||
WEA | GE 1.5s | 98,35 m | 63,10 m | 70,5 m | 1,5 MW | Berthelsdorf | 738/5 |
WEA | GE 1.5s | 98,35 m | 63,10 m | 70,5 m | 1,5 MW | Berthelsdorf | 305/2 |
Die Windenergie Berthelsdorf GmbH & Co. KG, Großhartmannsdorfer Str. 15 in 09618 Brand-Erbisdorf beantragte mit Unterlagen vom 21.10.2024, zuletzt formell vervollständigt am 31.03.2025, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gem. §§ 4 und 10 BImSchG i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zu § 1 der 4. BImSchV zur Errichtung und zum Betrieb von zwei weiteren WEA (Aktenzeichen 1.23.5-106.11-0154-2024/58458) wie folgt:
Errichtung und Betrieb von 2 Windenergieanlagen | |||||||
WEA-Nr. | Typ | Gesamthöhe | Nabenhöhe | Rotor-durchmesser | Nennleistung | Gemarkung | Flurstück |
WEA 7 | Nordex N 163 | 245,50 m | 164 m | 163 m | 6,8 MW | Berthelsdorf | 29/15 |
WEA 8 | Nordex N 163 | 245,50 m | 164 m | 163 m | 6,8 MW | Berthelsdorf | 39/9 |
Die beantragten Vorhaben umfassen darüber hinaus die Errichtung von Fundamenten, Kranstellflächen, Turmzufahrten, Kranbetriebsflächen sowie der Montage- und Lagerflächen zuzüglich der Anbindungen an vorhandene sowie auszubauende Wege in dem in den Antragsunterlagen dargestellten Umfang.
Zuständige Genehmigungsbehörde für die beantragten Vorhaben ist das Landratsamt Mittelsachsen als untere Immissionsschutzbehörde mit Sitz in 09599 Freiberg, Frauensteiner Straße 43.
Den Antragsunterlagen liegen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen bei:
Die beiden gesamten Genehmigungsanträge und die von den Antragstellern nachgereichten Unterlagen, mit Ausnahme der Unterlagen, die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse beinhalten (§ 10 Abs. 2 Satz 1 BImSchG), sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, sind nach dieser Bekanntmachung einen Monat vom 10.06.2025 bis 09.07.2025 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ sowie unter dem Beteiligungsportal des Landkreises Mittelsachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/msn/startseite jederzeit und für jedermann einsehbar.
Über die vorgenannten Möglichkeiten zur Einsichtnahme im Internet hinaus besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Dies umfasst u. a. die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen nach vorheriger Terminabsprache unter Tel.: 03731/799 4097 bei der Genehmigungsbehörde am Standort in 09599 Freiberg, Leipziger Straße 4.
Darüber hinaus liegen die beiden Genehmigungsanträge zeitgleich an folgenden Stellen zur Einsicht aus:
Gemeindeverwaltung Lichtenberg, Bahnhofstr. 3 A in 09638 Lichtenberg, Bauamt, 1. Etage, Zimmer 1.03
Montag 13.00 Uhr – 17.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Gemeindeverwaltung Weißenborn, Frauensteiner Str. 14 in 09600 Weißenborn, Sekretariat
Montag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Die durch die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Etwaige Einwendungen gegen ein oder beide Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 10.06.2025 bis 11.08.2025 bitte unter Angabe des (jeweiligen) Aktenzeichens
1.23.5-106.11-0153-2024/56707 – Windpark Weißenborn-Lichtenberg GmbH
1.23.5-106.11-0154-2024/58458 – Windenergie Berthelsdorf GmbH & Co. KG
schriftlich oder elektronisch erhoben werden.
Schriftliche Einwendungen sind beim
Landratsamt Mittelsachsen
Untere Immissionsschutzbehörde
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
einzulegen.
Elektronische Einwendungen können über folgende E-Mail-Adressen übersandt werden:
Einfache E-Mail: poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de
Verschlüsselte E-Mails bzw. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen: egov@landkreis-mittelsachsen.de
Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente sind auf der Internetseite unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Hinweise:
Die Einwendungen haben jeweils unter Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen leserlichen Anschrift des Einwenders zu erfolgen. Einwendungen, die Name und Adresse nicht eindeutig erkennen lassen, können nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die der zuständigen Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.
Einwendungen, die von mehr als 50 Personen entweder auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form gleichlautender Texte eingereicht werden (Gleichförmige Einwendungen), müssen einen Unterzeichner mit seinem Vor- und Familiennamen, seinem Beruf und seiner Anschrift als gemeinsamen Vertreter der übrigen Unterzeichner benennen. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten werden nicht berücksichtigt.
Unleserliche Namen oder Anschriften werden bei gleichförmigen Einwendungen unberücksichtigt gelassen.
Darüber hinaus können nur solche Einwendungen berücksichtigt werden, die angeben, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden bzw. welche Belange die Genehmigungsbehörde in ihre Prüfung einbeziehen soll.
Einwendungen werden den beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von der Einwendung berührt ist, bekannt gegeben, sowie an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergeleitet. Auf Verlangen des Einwenders werden Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind.
Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder elektronisch erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Eine Erörterung/Auseinandersetzung mit den Einwendungen erfolgt im Erörterungstermin oder für den Fall der Absage des Erörterungstermins im Fortgang des weiteren Verfahrens durch Würdigung in der Entscheidung zum Antrag.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen über die Durchführung des Erörterungstermins.
Bei Verfahren zur Errichtung oder Änderung von Windenergieanlagen an Land soll auf einen Erörterungstermin verzichtet werden, wenn nicht der Antragsteller diesen beantragt. Ein solcher Antrag wurde nicht gestellt, daher wird der Erörterungstermin nur bei Vorliegen eines atypischen Falls durchgeführt (vgl. § 16 Abs. 1 Satz 3 der 9. BImSchV).
Für den Fall, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen aufgrund der Atypik zu erörtern sind, wird der Erörterungstermin hiermit für den
24.09.2025, ab 9.30 Uhr
im Gasthof Weigmannsdorf, Hauptstr. 46, 09638 Lichtenberg OT Weigmannsdorf bestimmt.
An diesem Tag werden in öffentlicher Sitzung die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen sach- bzw. themenbezogen erörtert. Die Reihenfolge der Erörterung wird noch bekanntgegeben, soweit dieser nicht entfällt. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden nicht erörtert. Eine gesonderte Einladung erfolgt nicht.
Der Erörterungstermin kann außerdem entfallen, wenn die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde keiner Erörterung bedürfen oder Einwendungen nicht oder nicht rechtzeitig erhoben wurden. Diese Entscheidung zum Wegfall als auch ggf. eine Verschiebung des Termins wird nach Ende der Einwendungsfrist im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen sowie auf der Internetseite unter https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html öffentlich bekannt gegeben.
Der Erörterungstermin ist öffentlich. Er soll denjenigen, die frist- und formgerecht Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern.
Diejenigen, die Einwendungen erheben, können sich von einem Bevollmächtigten im Termin vertreten lassen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die fristgemäß erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben von Vertretern der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
Die durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Die Entscheidung der Genehmigungsbehörde zum Antrag wird gem. § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen wird durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt.
Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verweisen wir für das vorliegende Verfahren auf die datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 DS-GVO – „Verfahren betreffend Beschwerden und Einwendungen“ – welche unter den ergänzenden Hinweisen zum Datenschutz auf der Internetseite https://www.landkreis-mittelsachsen.de/datenschutzerklaerung/datenschutzhinweise.html abgerufen werden kann. In der Information finden Sie u. a. auch Hinweise über Ihre Rechte als betroffene Person. Sofern gewünscht, kann diese Information auch auf schriftlichem Weg übermittelt werden.
Hierzu wenden Sie sich bitte an poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de oder an das Landratsamt Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg.
Freiberg, den 22.05.2025
Landratsamt Mittelsachsen
gez. Sven Krüger
Landrat