Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 87/2025e vom 23. Mai 2025 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation


Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

für die Gemarkung Hartha in der Gemeinde Stadt Oederan, die Gemarkungen Riechberg und Hammermühle in der Stadt Hainichen sowie für die Gemarkung Biensdorf in der Gemeinde Lichtenau

Aktenzeichen 1.22.1-667.51-0791, 1.22.1-667.51-0808, 1.22.1-667.51-1083


Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Vermessungsbehörde hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:

Betroffene Flurstücke

Stadt Oederan
Gemarkung Hartha (3516): 1, 2/2, 3/2, 3/12, 4/a, 6/a, 7/3, 8/2, 9/1, 9/2, 10, 11/a, 15/1, 16/1, 17/4, 17/5, 18/1, 19/a, 20, 21/3, 22/3, 23/1, 25, 26/1, 28, 29/1, 33/a, 34/1, 35/1, 36/a, 37/a, 40/a, 41/b, 41/c, 42/1, 42/3, 44/1, 45/1, 46/1, 48/a, 49/4, 49/8, 49/b, 50, 51/2, 51/c, 53, 53/1, 102/1, 103, 119/1, 119/2, 143/1, 143/2, 144/2, 154/2, 155/5, 155/6, 174, 177, 213/2

Stadt Hainichen
Gemarkung Riechberg (4554): 618
Gemarkung Hammermühle (4555): 1/a, 1/1, 1/3, 1/6

Gemeinde Lichtenau
Gemarkung Biensdorf (4536): 1/5, 2/2, 2/4, 3, 3/a, 4/1, 4/3, 5/c, 5/1, 6/c, 8/2, 8/8, 9/a, 10/2

Art der Änderung

  1. Veränderung von Gebäudedaten
  2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 7 SächsVermKatG.

Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.

Die Unterlagen liegen ab dem 26. Mai 2025 bis zum 25. Juni 2025 in der Geschäftsstelle des Referates Katasterfortführung und Datenbereitstellung, Straße des Friedens 9a, Gebäude II, 04720 Döbeln in der Zeit

Di. 09:00 – 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Do. 09:00 – 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
Mi. 09:00 – 12:00 Uhr
Fr. 09:00 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in der Geschäftsstelle weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Zudem besteht die Möglichkeit, Informationen zu den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters über das Geoportal Sachsenatlas www.geoportal.sachsen.de zu erhalten.

Für eine Einsichtnahme wird eine vorherige telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer 03731 799-1200 empfohlen.

Döbeln, den 22. Mai 2025

gez. i.A. Kautzner

gez. Weißenberg
Abteilungsleiterin
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation

¹Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636).