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Impressum
Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
Ausgabe 87/2025e vom 23. Mai 2025 mit
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation
Aktenzeichen 1.22.1-667.51-0791, 1.22.1-667.51-0808, 1.22.1-667.51-1083
Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Vermessungsbehörde hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
Stadt Oederan
Gemarkung Hartha (3516): 1, 2/2, 3/2, 3/12, 4/a, 6/a, 7/3, 8/2, 9/1, 9/2, 10, 11/a, 15/1, 16/1, 17/4, 17/5, 18/1, 19/a, 20, 21/3, 22/3, 23/1, 25, 26/1, 28, 29/1, 33/a, 34/1, 35/1, 36/a, 37/a, 40/a, 41/b, 41/c, 42/1, 42/3, 44/1, 45/1, 46/1, 48/a, 49/4, 49/8, 49/b, 50, 51/2, 51/c, 53, 53/1, 102/1, 103, 119/1, 119/2, 143/1, 143/2, 144/2, 154/2, 155/5, 155/6, 174, 177, 213/2
Stadt Hainichen
Gemarkung Riechberg (4554): 618
Gemarkung Hammermühle (4555): 1/a, 1/1, 1/3, 1/6
Gemeinde Lichtenau
Gemarkung Biensdorf (4536): 1/5, 2/2, 2/4, 3, 3/a, 4/1, 4/3, 5/c, 5/1, 6/c, 8/2, 8/8, 9/a, 10/2
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 7 SächsVermKatG.
Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.
Die Unterlagen liegen ab dem 26. Mai 2025 bis zum 25. Juni 2025 in der Geschäftsstelle des Referates Katasterfortführung und Datenbereitstellung, Straße des Friedens 9a, Gebäude II, 04720 Döbeln in der Zeit
Di. 09:00 – 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Do. 09:00 – 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
Mi. 09:00 – 12:00 Uhr
Fr. 09:00 – 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in der Geschäftsstelle weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Zudem besteht die Möglichkeit, Informationen zu den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters über das Geoportal Sachsenatlas www.geoportal.sachsen.de zu erhalten.
Für eine Einsichtnahme wird eine vorherige telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer 03731 799-1200 empfohlen.
Döbeln, den 22. Mai 2025
gez. i.A. Kautzner
gez. Weißenberg
Abteilungsleiterin
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation
¹Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636).