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Impressum
Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
Ausgabe 160/2025e vom 16. Oktober 2025 mit
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation
Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Vermessungsbehörde hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
Gemeinde: Königshain-Wiederau
Gemarkung Stein (7287): 17/1, 18/1, 20, 21/4, 21/d, 27/c, 28, 32/d, 44/2, 62/c, 72/1, 72/d, 77, 109, 110/2, 111/1, 112, 116, 811, 849/4, 851/1, 863/a, 863, 865, 867/2, 869, 877, 879, 881/a, 882, 883/1, 883/2, 884/1, 884/3, 884/a, 887/a, 888/2, 889/a, 890/1, 890/2, 890, 892/1, 892/3, 894/b, 894, 895/a, 895, 896, 902, 908/a, 892/2, 901
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 7 SächsVermKatG.
Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.
Die Unterlagen können auf der Internetseite des Landratsamtes Mittelsachsen https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/neuigkeiten/information-zu-unterlagen-amtsblatt.html eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen ab dem 17. Oktober 2025 bis zum 17. November 2025 in der Geschäftsstelle des Referates Katasterfortführung und Datenbereitstellung
Straße des Friedens 9a, Gebäude II, 04720 Döbeln, in der Zeit
Di. 09:00 – 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 – 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
Mi. 09:00 – 12:00 Uhr
Fr. 09:00 – 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in der Geschäftsstelle weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Zudem besteht die Möglichkeit, Informationen zu den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters über das Geoportal Sachsenatlas www.geoportal.sachsen.de zu erhalten.
Für eine Einsichtnahme wird eine vorherige telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer 03731 799-1200 empfohlen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Zerlegungen sowie die Berichtigung von Zeichenfehlern stellen Verwaltungsakte dar, gegen die innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg erhoben werden kann.
Döbeln, den 15. Oktober 2025
i.A. Kautzner
Fohl
kommissarischer Abteilungsleiter
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation
¹ Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636).