Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
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Ausgabe 64/2026e vom 28. April 2026 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation


Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

für die Gemarkungen Gadewitz und Redemitz in der Gemeinde Großweitzschen und die Gemarkungen Kattnitz und Zschaitz in der Gemeinde Jahnatal

Aktenzeichen 1.22.1-667.51-1951


Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Vermessungsbehörde hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:

Betroffene Flurstücke

Gemeinde Großweitzschen 
Gemarkung Gadewitz (2919): 30/2, 30/3, 78, 106/1, 106/2, 107, 121, 130
Gemarkung Redemitz (2923): 1/4, 41

Gemeinde Jahnatal
Gemarkung Kattnitz (2939): 98
Gemarkung Zschaitz (2994): 54/9, 141/1, 143, 144, 151, 152, 153, 154, 160/1, 161, 164/4, 169/7, 169/9, 171/1, 176, 184,

Art der Änderung

  1.  Berichtigung eines Zeichenfehlers
  2.  Berichtigung der Flächenangabe

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 7 SächsVermKatG.

Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.

Die Unterlagen können auf der Internetseite des Landratsamtes Mittelsachsen https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/neuigkeiten/information-zu-unterlagen-amtsblatt.html eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen ab dem

29. April 2026 bis zum 28. Mai 2026
in der Geschäftsstelle des Referates Katasterfortführung und Datenbereitstellung
Straße des Friedens 9a, Gebäude II, 04720 Döbeln

in der Zeit

Di. 09:00 – 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 – 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
Mi. 09:00 – 12:00 Uhr
Fr. 09:00 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in der Geschäftsstelle weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Zudem besteht die Möglichkeit, Informationen zu den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters über das Geoportal Sachsenatlas www.geoportal.sachsen.de zu erhalten.

Für eine Einsichtnahme wird eine vorherige telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer 03731 799-1200 empfohlen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Berichtigung eines Zeichenfehlers stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen die innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg erhoben werden kann.

Döbeln, den 24. April 2026

gez. i.A. Kautzner

Fohl
kommissarischer Abteilungsleiter
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation

¹ Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636).