Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
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Ausgabe 84/2026e vom 09. Juni 2026 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Umwelt, Forst und Landwirtschaft


Wegfall des Erörterungstermins für das Vorhaben Errichtung und Betrieb von 4 Windenergieanlagen in Eulendorf/Bockendorf (Stadt Hainichen) aufgrund § 16 Abs. 1 der 9. BImSchV

Aktenzeichen 1.23.5-106.11-0206-2025/16732


Die Sabowind GmbH beantragt die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von 4 Windenergieanlagen vom Typ Nordex N149/5.X auf den Gemarkungen Berthelsdorf und Eulendorf sowie den Rückbau von drei Bestandsanlagen vom Typ DeWind auf der Gemarkung Eulendorf. Da für dieses Genehmigungsverfahren eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, ist über das beantragte Vorhaben im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden. Das Vorhaben wurde mit Datum vom 06.03.2026 im digitalen Amtsblatt Nr. 38/2026e sowie auf der Website des Landkreises Mittelsachsen öffentlich bekannt gemacht.

Zur Information der Öffentlichkeit lagen der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen vom 16.03.2026 bis einschließlich 15.04.2026 zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Hainichen, Markt 1 in 09661 Hainichen und in der Stadtverwaltung Frankenberg, Markt 15, 09669 Frankenberg während der Geschäftszeiten aus. 

Außerdem konnten die Unterlagen in diesem Zeitraum über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter www.uvp-verbund.de sowie unter dem Beteiligungsportal des Landkreises Mittelsachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/msn/startseite jederzeit und von jedermann eingesehen werden.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben der Sabowind GmbH konnten innerhalb der Einwendungsfrist vom 16.03.2026 bis einschließlich 15.05.2026 erhoben werden.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind im Landratsamt Mittelsachsen 28 Einwendungen gegen das Vorhaben eingegangen.

Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) soll bei Verfahren zur Errichtung oder Änderung von Windenergieanlagen an Land auf einen Erörterungstermin verzichtet werden, wenn nicht der Antragsteller diesen beantragt. Ein solcher Antrag wurde nicht gestellt, daher ist ein Erörterungstermin nur bei Vorlage eines atypischen Falls durchzuführen.

Eine atypische Fallkonstellation, nach der abweichend von der Soll-Vorschrift die Durchführung eines Erörterungstermins ausnahmsweise geboten ist, liegt nicht vor.

Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in der Entscheidungsfindung berücksichtigt, sofern sie für die Prüfung der Genehmigung von Bedeutung sind.

Der für den 23.06.2026 ab 9.30 Uhr im Saal des goldenen Löwen in 09661 Hainichen geplante Erörterungstermin findet daher nicht statt.

Freiberg, den 5. Juni 2026

Landratsamt Mittelsachsen

gez. Sven Krüger
Landrat