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Der Abteilung obliegen die Aufgaben der oberen Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsbehörde sowie die der unteren Vermessungsbehörde. Sie ist außerdem für die Förderung der ländlichen Entwicklung zuständig. In die Abteilung integriert arbeitet die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Die Abteilungsleiterin hat außerdem den Vorsitz im Widerspruchsausschuss inne.
Die Katasterführung umfasst im gesamten Landkreises Mittelsachsen insgesamt zirka 250 000 Flurstücke in 512 Gemarkungen und derzeit 52 Gemeinden. Das Referat ist zuständig für Eignungsprüfung der Ergebnisse von Katastervermessungen und Abmarkungen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI). Weiterhin erfolgen im Referat:
Im Zuge der neuen Grundsteuerreform werden Grundstückseigentümer aufgefordert, Angaben zu den im Besitz befindlichen Grundstücken zu machen. Diesbezüglich hat die Sächsische Finanzverwaltung seit 2022 ein Grundsteuerportal zur Verfügung gestellt, welches die erforderlichen Informationen kostenfrei zur Verfügung stellt Mehr zum Thema.
Zum Referat Geodatenmanagement gehören die Geschäftsstelle Gutachterausschuss und die GDI-Koordinierungsstelle (Geodatenservice). Weitere Aufgaben sind unter anderem die Verschmelzung von Flurstücken, die Änderung des Gebäudebestandes und der Nutzungsarten, die Aktualisierung von Straßennamen und Hausnummern, die Berichtigung fehlerhafter Daten des Liegenschaftskatasters sowie die Erfassung der Bodenschätzungsergebnisse in das Liegenschaftskataster.
Im Zuge der neuen Grundsteuerreform werden Grundstückseigentümer aufgefordert, Angaben zu den im Besitz befindlichen Grundstücken zu machen. Diesbezüglich hat die Sächsische Finanzverwaltung seit 2022 ein Grundsteuerportal zur Verfügung gestellt, welches die erforderlichen Informationen kostenfrei zur Verfügung stellt Mehr zum Thema.
Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Der Gutachterausschuss besteht aus einem Vorsitzenden sowie ehrenamtlichen Gutachtern und bedient sich zur Erledigung der laufenden Verwaltungsaufgaben einer Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist unter anderem für das Einrichten und Führen der Kaufpreissammlung, die Vorbereitung der Wertermittlungen für Gutachten, die Ermittlung der Bodenrichtwerte, der Anfangs- und Endwerte nach § 154 (2) BauGB und sonstiger für die Wertermittlung erforderlicher Daten wie zum Beispiel den Liegenschaftszinssatz oder die Schwertfaktoren zuständig. Zu seinen Aufgaben gehört außerdem die Erteilung von Auskünften zu Bodenrichtwerten und aus der Kaufpreissammlung, die Festsetzung der Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle sowie die Übermittlung der Daten der Bodenrichtwerte an das Bodenrichtwertinformationssystem des Freistaates Sachsen (BORIS). Die Aufgaben sind im § 193 BauGB sowie in § 8 SächsGAVO genannt.
Als Bewilligungsbehörde nach dem Gesetz zur Durchführung von Förderprogrammen der Ländlichen Entwicklung (SächsFöpLEDG) ist das Referat unter anderem zuständig für Vorhaben im Rahmen der Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014) und zur Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung – RL LE/2014). Das Referat überwacht und wickelt außerdem Fördervorhaben nach den Richtlinien ILE/2007 und ILE/2011 ab sowie Förderverfahren, die am 1. August 2008 noch nicht vollständig abgeschlossen und für die bis zu diesem Zeitpunkt die Ämter für Ländliche Entwicklung zuständig waren. Zu diesen Aufgaben gehören die Beratung von Antragstellern, die Prüfung und Bewilligung oder Ablehnung von Förderanträgen, die Durchführung notwendiger Kontrollen sowie die Prüfung der Zahlungsanträge beziehungsweise Verwendungsnachweise und deren Freigabe zur Auszahlung.
Im Referat erfolgen die Durchführung von Neuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, die Durchführung von Neuordnungsverfahren nach dem 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes und die Wahrnehmung der Belange als Träger öffentlicher Belange. Außerdem ist das Referat Widerspruchsbehörde.