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Im Ergebnis der Kreisgebiets- und Funktionalreform zum 1. August 2008 erfolgte die Zusammenfassung diverser Zuständigkeiten des Landkreises innerhalb des Referates Naturschutz. Ausgangspunkt dafür waren einerseits gleichgelagerte Berührungspunkte zum Naturhaushalt und andererseits vergleichbare Adressaten des Verwaltungshandelns. Durch das Referat Naturschutz werden außerdem die dem Landkreis Mittelsachsen als untere Naturschutzbehörde und als Anerkennungsbehörde der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit obliegenden Aufgaben wahrgenommen.
Themenangebote
Die Aufgaben einer Unteren Naturschutzbehörde sind vielfältig. Dazu zählen beispielsweise Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange zum Naturschutzrecht in Verwaltungsverfahren, der Erlass/Vollzug von Schutzgebietsverordnungen, der Vollzug der Vorgaben zum Biotopschutz, zum Ökokonto sowie zum Kompensations- und Ausgleichsflächenkataster, der Vollzug der Vorgaben zum europäischen Schutznetz NATURA 2000, die Organisation/Durchführung von Landschafts-, Biotop- und Schutzgebietspflege, die Beratung zu Fördermittel-Richtlinien, die Durchführung von CC-Kontrollen, die Koordinierung/Betreuung des Einsatzes des ehrenamtlichen Naturschutzes oder der Handelsrelevante Artenschutz.
Für die Anliegen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der unteren Naturschutzbehörde (PDF) oder des Handelsrelevanten Artenschutzes (PDF).
Bezüglich der Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes verweisen wir auf die aktuelle Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen:
Neben der Rubrik Verfahren & Anliegen gibt es weitergehende Informationen in den nachfolgenden Merkblättern – sind gesuchte Informationen nicht enthalten, wird um eine direkte Kontaktaufnahme gebeten.
Informationspflichten nach Art. 13 DS-GVO
Die gegenwärtig im Landkreis vorhandenen zirka 400 Kleingartenvereine stellen einen bedeutenden Anteil an der Flächennutzung dar. Derzeit bewirtschaften sie rund 450 Hektar. Die Kleingärtner leisten damit einen enormen Beitrag bei der sinnvollen Bodennutzung, bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes in den Städten und Gemeinden und bei der eigenen Freizeitgestaltung und Erholung in ihrer Parzelle.
Das Landratsamt Mittelsachsen ist für die Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit für Kleingartenvereine im Territorium des Landkreises Mittelsachsen zuständig.