2. Beigeordneter: Jörg Höllmüller

Das Fachcontrolling verfolgt auf der Fachplanungsebene die Entwicklung und bewertet die Ergebnisse, um vor allem die zukünftigen finanziellen Lasten in der Jugend- und Sozialhilfe transparent darzustellen. Der Landkreis als kommunaler Träger des Jobcenters Mittelsachsen wird gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit Verantwortung übernehmen, um die Leistungen des Jobcenter bei hoher Kundenzufriedenheit effektiver anzubieten und die Integrationen in den Arbeitsmarkt zu intensivieren. Der öffentliche Gesundheitsdienst und das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt haben neben ihren hoheitlichen Aufgaben eine wesentliche Verantwortung im Zivil- und Katastrophenschutz.

Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft

Das Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft hat das Ziel, für den Landkreis Mittelsachsen eine Definition für die angemessenen Wohnkosten für Bedarfsgemeinschaften vorzunehmen und rechtskonforme Angemessenheitsrichtwerte transparent und realitätsgerecht zu ermitteln.

Integrierte Sozialplanung

Mit Hilfe der Integrierten Sozialplanung sollen die im Leitbild des Landkreises zu verankernden Verwaltungsstrategien weiterentwickelt und umgesetzt werden. Mit der Sozialplanung für den Landkreis Mittelsachsen sollen alle Überlegungen und Planungen, die für Bürgerinnen und Bürger in sozialer Hinsicht wichtig sind, in einer zeitlich ausreichenden, ganzheitlichen, örtlichen und lebenslagenbezogenen Planung zusammengefasst werden. Hierfür wurde der Landkreis in Sozialregionen (PDF) eingeteilt.

Ansprechpartnerin

Sylvia Kempe

Telefon: 03731 799-6579
sylvia.kempe[at]landkreis-mittelsachsen.de


Förderung der freien Wohlfahrtspflege

Referatsleiterin: Silvaine Hübler

Das Referat Bildung erfüllt die Aufgaben des Landkreises im Rahmen des Sächsischen Schulrechts. Dazu gehören insbesondere die Aufgaben der Schulnetzplanung für alle allgemeinbildenden Schulen und Schulen des zweiten Bildungswegs sowie die Mitwirkung bei der Teilschulnetzplanung berufsbildender Schulen, die dem Sächsischen Ministerium für Kultus als oberste Schulaufsichtsbehörde im Freistaat Sachsen obliegt.

Im Referat Bildung werden alle Verwaltungsaufgaben und Entscheidungen zur Überwachung von Anmeldepflichten und Schulpflichterfüllung ebenso wie die Umsetzung spezifischer Verordnungen, wie zum Beispiel die Sächsische Schülerunterbringungsleistungsverordnung vollzogen.

Der Landkreis Mittelsachsen ist selbst auch Schulträger für 21 schulische Einrichtungen mit zirka 7 550 Schülerinnen und Schülern. Alle bildungsspezifischen Aufgaben des Schulträgers werden im Referat Bildung koordiniert. Dazu gehört auch der Fördermittelvollzug für bildungsrelevante Angelegenheiten, wie beispielsweise die Sächsische Ganztagsangebotsverordnung.

Zur Unterstützung und qualitativen Weiterentwicklung einer regionalen Bildungslandschaft befindet sich das datenbasierte kommunale Bildungsmanagement im Aufbau. Dieses wird als Projekt im Rahmen des Förderprogramms „Bildung integriert“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und soll dauerhaft etabliert werden.