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Die Aufgaben der Abteilung Gesundheitsamt umfassen den Amtsärztlichen Dienst und Sozialpsychiatrischen Dienst, die Gesundheitsberatung, den Bereich Hygiene sowie den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst und den Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst.
Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt bestellt einen Psychiatriekoordinator. Er ist Ansprechpartner für alle Bereiche der psychiatrischen Versorgung. Zu seinen Aufgaben gehören die fachliche Beratung, Planung und Steuerung von Hilfsangeboten für Menschen mit psychischen und mit Suchterkrankungen. Darüber hinaus leitet der Psychiatriekoordinator die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG). Auch in der Öffentlichkeit setzt er sich für die Belange von Menschen mit Psychiatrie- und Suchterfahrung ein. Dazu zählen zum Beispiel die „Trialoge“, der „Tag der Gemeindepsychiatrie“ oder der „Lauf für seelische Gesundheit“
Ansprechpartner
Sächsisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG (REVOSax)
Die kommunale Gesundheitsförderung und Prävention haben zum Ziel, die Lebensqualität und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu steigern, Krankheiten zu vermeiden und gesundheitliche Chancengleichheit zu fördern. Der Fokus liegt nicht nur auf der Bekämpfung von Krankheiten, sondern auch auf der Stärkung von Ressourcen und Fähigkeiten der Menschen, um ihre Gesundheit selbst aktiv zu fördern. Entscheidend bei der Planung und Durchführung von Strategien und (Projekt)-Maßnahmen ist die aktive Beteiligung (Partizipation) der Bevölkerung sowie die Zusammenarbeit von öffentlichen Institutionen, freien Trägern und weiteren lokalen Akteuren. Aufgrund der Analyse vorhandener Gesundheits- und Sozialdaten werden bedarfsgerechte, auf den Landkreis zugeschnittene Projekte geplant und umgesetzt. Zur Umsetzung dieser Projekte erhält der Landkreis Mittelsachsen Fördermittel des Freistaates Sachsen, des Bundes und von Sozialversicherungsträgern in Abhängigkeit der aktuellen Haushaltslage.
Ansprechpartnerinnen
E-Mail: gesundheitsfoerderung[at]landkreis-mittelsachsen.de
Das Referat Amtsärztlicher Dienst erstellt amtliche Gutachten und Zeugnisse, die durch Gesetz, Rechtsverordnung oder bindende Verwaltungsvorschrift gefordert sind, sowie Gutachten für Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung oder der Gerichte. Zu den Aufgaben gehören außerdem die Medizinalaufsicht und -statistik, das Leichen- und Bestattungswesen, die Mortalitätsstatistik und Aufgaben nach dem Masernschutzgesetz. Es werden Medikamentenmitnahmebescheinigungen gemäß Betäubungsmittelgesetz sowie Impfduplikate ausgestellt und ärztliche Meldungen über Impfkomplikationen bearbeitet. Zudem kann sich jeder Bürger des Landkreises zum Thema Impfen beraten lassen.
Die Ambulante Krebsberatungsstelle bietet umfassende psychosoziale Beratung und Unterstützung für an Krebs erkrankte Personen und Ratsuchende. Die kostenfreien Beratungen können für immobile Betroffene auch in aufsuchender Tätigkeit erfolgen.
Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) ist ein niederschwelliger, d. h. ein allen offenstehender und leicht zugänglicher ambulanter Dienst für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder in seelischen Krisen. Angehörige und Institutionen können sich ebenso kostenfrei beraten lassen. Herausstellungsmerkmale des SpDi sind die aufsuchende Tätigkeit und die Lotsenfunktion bei der Koordinierung von Hilfen.
Bitte senden Sie uns Ihren Auftrag zu und/oder vereinbaren Sie einen Termin.
Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.
Hier gelangen Sie zum Internetauftritt der Ambulanten Krebsberatungsstelle.
Hier gelangen Sie zum Internetauftritt der Impfberatung.
Hier gelangen Sie zum Internetauftritt des Sozialpsychiatrischen Diensts.
Dem Referat Hygiene obliegt die Überwachung der Qualität von Trink- und Badewasser, die Probeentnahme von Trink- und Badewasser sowie die Überwachung der Wasserqualität von Hausbrunnen. Weitere Aufgaben sind die Überwachung der Einhaltung von Hygienevorschriften in Kliniken, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheimen, Frei- und Hallenbädern, Saunen, Gemeinschaftseinrichtungen. Neben der Beratung bei gesundheitlichen Problemen durch Umwelteinflüsse ist das Referat auch für die Erfassung und Bewertung meldepflichtiger Krankheiten (Infektionen): Umgebungsuntersuchungen, das Einleitung und Durchführung antiepidemischer Maßnahmen, Tuberkuloseüberwachung und -bekämpfung, Belehrung und Bescheinigung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (Beschäftigte bei Herstellung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln) zuständig.
Anliegen der Untersuchungen des Kinder- und Jugendärztlichen/Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes ist es, mögliche Gesundheits- und Entwicklungsstörungen mit besonderer Bedeutung für einen erfolgreichen Schulbesuch frühzeitig zu erkennen und die Kinder, Schüler sowie Eltern hinsichtlich notwendiger medizinischer und therapeutischer Maßnahmen zu informieren.
Die abschließende pseudonymisierte Gesundheitsberichterstattung liefert dem Sächsischen Sozialministerium Daten, um die Kinder- und Jugendgesundheit bzw. Kinder- und Jugendzahngesundheit zu verbessern. Mit Öffentlichkeitsarbeit tragen wir zur Aufklärung einer gesunden Entwicklung der Kinder und Jugendlichen bei.
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