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Die Aufgaben der Abteilung Gesundheitsamt umfassen den Amtsärztlichen Dienst und Sozialpsychiatrischen Dienst, die Gesundheitsberatung, den Bereich Hygiene sowie den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst und den /Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst.
Gemäß § 7 Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) bestellen die Landkreise und kreisfreien Städte zur fachlichen Beratung, Planung und Steuerung der Aufgaben nach den §§ 5 und 6 sowie zur Durchführung von Qualitätssicherung und Fachcontrolling einen fachkompetenten Mitarbeiter ihres Bereiches zum Psychiatriekoordinator. Dieser ist als Ansprechpartner für alle Bereiche der psychiatrischen Versorgung der ärztlichen Leitung des Gesundheitsamtes zugeordnet und wirkt an einer Integrierten Sozialplanung des Landkreises mit. Er leitet die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) der Kommune nach § 7 SächsPsychKG, führt ihre Geschäfte und vertritt den Landkreis oder die Kreisfreie Stadt im Rahmen ihrer Aufgaben. Darüber hinaus ist der Psychiatriekoordinator an der Organisation und Leitung der mittelsächsischen „Trialoge“ beteiligt, beruft Fallkonferenzen bei psychiatrischen Versorgungsproblemen einzelner Bürger ein und leitet die Patientenfürsprecher nach § 4 SächsPsychKG fachlich an.
Das Referat Amtsärztlicher und Sozialpsychiatrischer Dienst/Gesundheitsberatung ist für das Begutachtungswesen, die Beratung zu gesundheitlichen Problemen, die Medizinalstatistik, die Gesundheitsberichterstattung und das Leichenwesen zuständig. Weiter gehören zum Referat der Sozialpsychiatrische Dienst, die ambulante Krebsberatung, die Gesundheitsförderung und Prävention sowie die HIV- und Aids-Beratung.
Claudia Hofmann
Telefon: 03731 799-6961
Terminvereinbarungen sind erforderlich.
Hier gelangen Sie zum Internetauftritt der Ambulanten Krebsberatungsstelle im Landkreis Mittelsachsen.
Sprechzeiten nach telefonischer Absprache.
Hier gelangen Sie zum Internetauftritt des Sozialpsychiatrischen Diensts.
Dem Referat Hygiene obliegt die Überwachung der Qualität von Trink- und Badewasser, die Probeentnahme von Trink- und Badewasser sowie die Überwachung der Wasserqualität von Hausbrunnen. Weitere Aufgaben sind die Überwachung der Einhaltung von Hygienevorschriften in Kliniken, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheimen, Frei- und Hallenbädern, Saunen, Gemeinschaftseinrichtungen. Neben der Beratung bei gesundheitlichen Problemen durch Umwelteinflüsse ist das Referat auch für die Erfassung und Bewertung meldepflichtiger Krankheiten (Infektionen): Umgebungsuntersuchungen, das Einleitung und Durchführung antiepidemischer Maßnahmen, Tuberkuloseüberwachung und -bekämpfung, Belehrung und Bescheinigung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (Beschäftigte bei Herstellung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln) zuständig.
Das Referat ist zuständig für die ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung gesundheitlicher Störungen: Screening der Kindergartenkinder zwei Jahre vor der Einschulung, Einschulungsuntersuchungen, Schuluntersuchungen an Grund-, Ober- und Förderschulen und an Gymnasien, Untersuchung von Kindern vor der Aufnahme in Förderschulen, Begutachtungen von Sporttauglichkeit sowie der Impfstandskontrolle und Durchführung von Schutzimpfungen nach den Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission. Außerdem werden entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder im Rahmen der Eingliederungshilfe begutachtet. Weitere Aufgaben sind die jugendzahnärztliche Reihenuntersuchungen bei Kindern ab Besuch der Kindereinrichtung bis einschließlich Klassenstufe 7 und bei Einrichtungen mit erhöhtem Kariesrisiko bis Klassenstufe 10 sowie die Durchführung und Koordination gruppenprophylaktischer Maßnahmen einschließlich Mundhygieneerziehung, Ernährungsberatung, Aufklärung zur Kariesprophylaxe. Daneben erfolgen gutachterliche Tätigkeiten, Gesundheitsberichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit.