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Zum Referat zählen die Bereiche Kindschaftsrecht (Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung, Unterstützung bei Unterhaltsangelegenheiten, Amtsvormundschaften und -pflegschaften) und Elterngeld (Bearbeitung von Anträgen nach dem Bundeselterngeld- und Landeserziehungsgeldgesetz).
Der Bereich Kindschaftsrecht bietet Müttern und Vätern, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, Beratung und Unterstützung insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Die Urkundspersonen sind befugt, Urkunden unterhaltsrechtlichen oder sorgerechtlichen Inhalts auszustellen.
Im Landkreis Mittelsachsen werden jährlich etwa 2 500 Kinder geboren. Um ihnen und ihren Eltern einen guten Start ins Familienleben zu ermöglichen, kann staatliche Unterstützung in Form von Bundeselterngeld und Landeserziehungsgeld beansprucht werden.