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Das Referat Kindertragesbetreuung und Förderung ist zuständig für die Jugendarbeit, den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, die Förderung von Jugendhilfeangeboten sowie für die Fachberatung von Kindertagesstätten/Kindertagespflege. Außerdem ist das Referat verantwortlich für die Übernahme von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen oder Horten. Desweiteren ist es zuständig für die Geltendmachung von Absenkungsbeträgen.
Sie suchen eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegeperson in Ihrer Nähe? Ein spezielles Angebot für Ihr Kind? Dann sind Sie hier richtig. Über das
Kita-Informationssystem können Sie sich die Kontaktdaten und Angebote der Kindertageseinrichtungen im Landkreis Mittelsachsen anzeigen lassen.
Ein Strafverfahren löst bei den betroffenen jungen Menschen und deren Angehörigen oftmals Unklarheiten, Verunsicherung oder auch Ängste vor den Folgen aus.
Hier kann die Jugendgerichtshilfe (JGH) unterstützend und beratend einwirken, die Verfahrensabläufe erklären und so verständlicher machen. Die JGH ist ein kostenloses Beratungsangebot für Jugendliche (14 aber noch nicht 18 Jahre), Heranwachsende (18 aber noch nicht 21 Jahre) und deren Familien.