Referatsleiterin: Frau Greif

Derzeit gehen bei der Abteilung Soziales sehr viele Anträge und Anfragen zu den einzelnen Sozialleistungen ein. Dadurch kann es leider zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. In Einzelfällen kann die Bearbeitung mehrere Monate dauern.

Nach Eingang eines Antrags erhalten Sie in der Regel eine Eingangsbestätigung. Für nachgereichte Unterlagen wird jedoch keine separate Bestätigung versendet.

Rat- und Hilfesuchende werden im Referat Bürgerservice Soziales von einem freundlichen und kompetenten Service-Team informiert und bedient.

Das Service-Team ist erste Anlaufstelle für nachfolgende Bereiche:

Referat/Bereich Kontakt

Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld

Wohngeld und BAföG

Telefon 03731 799‑6000
Telefax 03731 799-6524
E‑Mail kontakt.soziales[at]landkreis-mittelsachsen.de

Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung einschließlich Bildung und Teilhabe – BuT)

Hilfe zur Pflege

Telefon 03731 799‑6001
Telefax 03731 799-6524
E‑Mail kontakt.soziales[at]landkreis-mittelsachsen.de

 

HINWEIS
Für eine zügige Zuordnung des Anliegens ist, soweit bekannt, im Betreff der E-Mail das Aktenzeichen anzugeben. (E-Mail-Anhänge können nur im PDF-Format verarbeitet werden.) Alternativ kann der Leistungsbereich des Anliegens bezeichnet werden:

  • BAföG
  • Bildung und Teilhabe
  • Grundsicherung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Hilfe zur Pflege
  • Landesblindengeld
  • Schwerbehindertenrecht
  • Wohngeld 
  • Sonstiges

Das Service-Team informiert und bedient zu folgenden Anliegen:

  • telefonische und persönliche Auskünfte zu allgemeinen Anfragen, beispielsweise zu Zuständigkeiten
  • Ausgabe bzw. Vermittlung von Anträgen zu folgenden Leistungsbereichen: Schwerbehindertenrecht, Landesblindengeld, Wohngeld und BAföG sowie Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (einschließlich Bildung und Teilhabe), Hilfe zur Pflege.
  • Erteilung von Ausfüllhinweisen bei Antragstellung
    (Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Erstauskunft nur allgemeine Hinweise zum Ausfüllen von Anträgen sowie der beizubringenden erforderlichen Nachweise gegeben werden können. Dieser Service beinhaltet nicht das gemeinsame vollständige Ausfüllen der Formulare.)
  • Entgegennahme von Anträgen sowie weiteren Unterlagen und Nachreichungen
  • Aufnahme von Veränderungsmitteilungen, zum Beispiel Umzug, Einkommensveränderung
  • Terminvereinbarung mit Sachbearbeitern des Fachreferates, falls eine ausführliche Beratung notwendig ist
  • Fertigen von Niederschriften, zum Beispiel für Widersprüche oder Beschwerden

Erreichbarkeit des Service-Teams:

Das Service-Team des Referates Bürgerservice Soziales ist am Standort des Landratsamtes Mittelsachsen in Mittweida wie folgt erreichbar:

Am Landratsamt 3
Hauptgebäude Haus A, 1. Etage
09648 Mittweida

Bereiche Schwerbehindertenrecht, Landesblindengeld, Wohngeld, BAföG:
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr nur telefonische Erreichbarkeit
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 18:00 Uhr
(Bitte versuchen Sie bis 17:30 Uhr vorzusprechen, damit wir Ihr Anliegen noch während der Öffnungszeiten aufnehmen können.)
telefonische Erreichbarkeit und persönliche Vorsprachen
Mittwoch geschlossen keine telefonische/persönliche Erreichbarkeit
Donnnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 16:00 Uhr
(Bitte versuchen Sie bis 15:30 Uhr vorzusprechen, damit wir Ihr Anliegen noch während der Öffnungszeiten aufnehmen können.)
telefonische Erreichbarkeit und persönliche Vorsprachen
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr nur telefonische Erreichbarkeit
(gültig ab Januar 2026)

 

Bereiche Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Bildung und Teilhabe,
Hilfe zur Pflege:
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 18:00 Uhr
(Bitte versuchen Sie bis 17:30 Uhr vorzusprechen, damit wir Ihr Anliegen noch während der Öffnungszeiten aufnehmen können.)
telefonische Erreichbarkeit und persönliche Vorsprachen
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 16:00 Uhr
(Bitte versuchen Sie bis 15:30 Uhr vorzusprechen, damit wir Ihr Anliegen noch während der Öffnungszeiten aufnehmen können.)
telefonische Erreichbarkeit und persönliche Vorsprachen

 

Die Serviceleistungen des Bürgerservice Soziales dienen als Angebot. Anträge und Unterlagen können nach wie vor postalisch oder per E-Mail (Hinweis: Die Datenübermittlung per E-Mail ist kein gesicherter Übertragungsweg. E-Mail-Anhänge können nur im PDF-Format verarbeitet werden.) eingereicht werden. Zudem können Anträge für Wohngeld, BAföG und im Bereich Schwerbehindertenrecht/Landesblindengeld auch online gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge und Anliegen erfolgt weiterhin in den Fachreferaten der Abteilung Soziales.

Die Abteilung Soziales hat das Dokumentenmanagementsystem eingeführt. Damit werden künftig nur digitale Akten geführt. Alle Unterlagen sind ausschließlich in Kopie einzureichen. Originale übersenden Sie nur nach konkreter Aufforderung der Fachreferate. Eingereichte Unterlagen werden nach Digitalisierung vernichtet. Es erfolgt keine Rücksendung an Sie.

Nutzen Sie das Online-Formular um Unterlagen zu Anträgen im Sozialbereich schnell und gezielt nachzureichen.