Referatsleiterin: Frau Greif

Um den Ansprüchen an eine moderne und leistungsfähige Verwaltung gerecht zu werden, hat das Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Soziales, seit dem 1. April 2025 das Referat Bürgerservice Soziales eingerichtet. Mit diesem neu gegründeten Referat wird am Standort in Mittweida eine einheitliche Organisation für operativen und strategischen Bürgerservice der Abteilung Soziales geschaffen. Bürgerinnen und Bürger können ihre vielfältigen Anliegen in Teilbereichen der Abteilung Soziales erledigen. Für diese Anliegen wird es außerdem eine Telefonhotline mit erweiterten Telefonsprechzeiten geben. Das Serviceangebot wird sukzessive erweitert.

Rat- und Hilfesuchende werden im Referat Bürgerservice Soziales von einem freundlichen und kompetenten Service-Team informiert und bedient.

Das Service-Team ist erste Anlaufstelle für nachfolgende Bereiche:

Referat/Bereich Kontakt
ab 1. April 2025  

Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld

Wohngeld und BAföG

Telefon 03731 799‑6000
Telefax 03731 799-6524
E‑Mail kontakt.soziales[at]landkreis-mittelsachsen.de

ab 1. Mai 2025  

Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung einschließlich Bildung und Teilhabe – BuT)

Hilfe zur Pflege

Telefon 03731 799‑6001
Telefax 03731 799-6524
E‑Mail kontakt.soziales[at]landkreis-mittelsachsen.de

 

HINWEIS
Für eine zügige Zuordnung des Anliegens ist, soweit bekannt, im Betreff der E-Mail das Aktenzeichen anzugeben.
Alternativ kann der Leistungsbereich des Anliegens bezeichnet werden:

  • BAföG
  • Bildung und Teilhabe
  • Grundsicherung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Hilfe zur Pflege
  • Landesblindengeld
  • Schwerbehindertenrecht
  • Wohngeld 
  • Sonstiges

Das Service-Team informiert und bedient zu folgenden Anliegen:

  • telefonische und persönliche Auskünfte zu allgemeinen Anfragen, beispielsweise zu Bearbeitungszeiten, Zuständigkeiten
  • Ausgabe von Anträgen zu folgenden Leistungsbereichen: Schwerbehindertenrecht, Landesblindengeld, Wohngeld und BAföG sowie ab 1. Mai: Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (einschließlich Bildung und Teilhabe), Hilfe zur Pflege.
  • Erteilung von Ausfüllhinweisen bei Antragstellung
    (Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Erstauskunft nur allgemeine Hinweise zum Ausfüllen von Anträgen sowie der beizubringenden erforderlichen Nachweise gegeben werden können. Dieser Service beinhaltet nicht das gemeinsame vollständige Ausfüllen der Formulare.)
  • Entgegennahme von Anträgen sowie weiteren Unterlagen und Nachreichungen
  • Aufnahme von Veränderungsmitteilungen, zum Beispiel Umzug, Einkommensveränderung
  • Terminvereinbarung mit Sachbearbeitern des Fachreferates, falls eine ausführliche Beratung notwendig ist
  • Fertigen von Niederschriften, zum Beispiel für Widersprüche oder Beschwerden

Erreichbarkeit des Service-Teams:

Das Service-Team des Referates Bürgerservice Soziales ist am Standort des Landratsamtes Mittelsachsen in Mittweida wie folgt erreichbar:

Am Landratsamt 3
Hauptgebäude Haus A, 1. Etage
09648 Mittweida

Bitte beachten Sie die Beschilderung vor Ort und melden Sie sich beim Empfang.

Sprechzeiten

Montag

09:00 bis 12:00 Uhr

nur telefonische Erreichbarkeit

Dienstag

09:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 18:00 Uhr
(Annahmeschluss 17.30 Uhr – bei hohen Wartezeiten ggf. auch vorzeitig)

telefonische Erreichbarkeit und persönliche Vorsprachen

Mittwoch

geschlossen

keine telefonische/persönliche Erreichbarkeit

Donnerstag

09:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 16:00 Uhr
(Annahmeschluss 15:30 Uhr – bei hohen Wartezeiten ggf. auch vorzeitig)

telefonische Erreichbarkeit und persönliche Vorsprachen

Freitag

09:00 bis 12:00 Uhr

nur telefonische Erreichbarkeit

Die Serviceleistungen des Bürgerservice Soziales dienen als Angebot. Anträge und Unterlagen können nach wie vor postalisch oder per E-Mail (Hinweis: Die Datenübermittlung per E-Mail ist kein gesicherter Übertragungsweg.) eingereicht werden. Zudem können Anträge für Wohngeld, BAföG und im Bereich Schwerbehindertenrecht/Landesblindengeld auch online gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge und Anliegen erfolgt weiterhin in den Fachreferaten der Abteilung Soziales.

Zum 1. April 2025 führt die Abteilung Soziales das Dokumentenmanagementsystem sukzessive ein. Dies bedeutet, es werden künftig nur noch digitale Akten geführt. Reichen Sie daher ab sofort alle Unterlagen nur noch in Kopie und nicht im Original ein. Originale übersenden Sie nur nach konkreter Aufforderung der Fachreferate. Von Ihnen eingereichte Unterlagen werden nach der Digitalisierung vernichtet und nicht an Sie zurückgesendet.