Referatsleiterin: Frau Miersch

Im Referat Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld wird über Anträge auf Feststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung und von Merkzeichen entschieden. Neben Schwerbehindertenausweisen werden Beiblätter für die Freifahrtberechtigung im öffentlichen Personennahverkehr beziehungsweise die Kfz-Steuerermäßigung/-befreiung ausgestellt. Darüber hinaus ist das Referat zuständig für Anträge auf Gewährung von Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz (LBlindG).

Die Abteilung Soziales hat das Dokumentenmanagementsystem eingeführt. Damit werden künftig nur digitale Akten geführt. Alle Unterlagen sind ausschließlich in Kopie einzureichen. Originale übersenden Sie nur nach konkreter Aufforderung der Fachreferate. Eingereichte Unterlagen werden nach Digitalisierung vernichtet. Es erfolgt keine Rücksendung an Sie.

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