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Die Ausländer- und Asylbehörde ist Ansprechpartner für ausländer- und asylrechtliche Angelegenheiten und aufenthaltsbeendende Anordnungen im Landkreis Mittelsachsen. Zudem ist sie die untere Unterbringungsbehörde gemäß des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (SächsFlüAG) und zuständig für die Leistungsgewährung für Asylbewerber und geduldete Personen. Ebenfalls gehört die Planung und Durchführung von Integrationsmaßnahmen zum Aufgabengebiet. Sie koordiniert alle im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern stehenden Aufgaben in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachabteilungen des Landratsamtes Mittelsachsen.
Vorsprachen bei der Ausländerbehörde sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Schutzsuchende aus der Ukraine können hier keine Termine buchen.
Anmeldung zur Erstregistrierung im Landkreis: Mail an integration@landkreis-mittelsachsen.de
Alle anderen ausländerrechtlichen Anliegen: Mail an ukraine.sachbearbeitung@landkreis-mittelsachsen.de
Für Fragen zu ausländer- und asylrechtlichen Angelegenheiten, zur Gewährung von Leistungen oder zur Integration. Bitte gesonderte Sprechzeiten beachten:
| Montag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
| Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
Der Bereich Unterbringung und Integration ist zuständig für das Vertragsmanagement zur Unterbringung und sozialen Betreuung von Asylbewerbern und Geduldeten. Er koordiniert und initiiert verschiedene Integrationsmaßnahmen im Landkreis und verwaltet die dafür verfügbaren Fördermittel. Zudem kann er Asylbewerber und Geduldete zur Teilnahme an diesen Integrationsmaßnahmen verpflichten. Weiterhin entscheidet er eigenverantwortlich über Umverteilungsanträge innerhalb des Landkreises.
Die Koordination für integrative Maßnahmen unterstützt die Kommunen des Landkreises bei der Integration von Geflüchteten und Migranten. Sie bilden die Schnittstelle zwischen der Landkreisverwaltung und den kommunalen Behörden, freien Trägern, Vereinen und ehrenamtlichen Hilfskräften. Das Programm wird im Rahmen der Sächsischen Kommunalintegrationsarbeitsverordnung gefördert.
Frau Heinrich
Koordinatorin für integrative Maßnahmen
Telefon: +49 (0) 3731 799-4621
E-Mail: integration[at]landkreis-mittelsachsen.de
Die Sozialarbeiter des Landkreises betreuen Asylbewerber und Geduldete oder Kontingentflüchtlinge, die in Wohnungen von privaten Vermietern untergebracht sind.
Herr Ankele
Telefon: +49 (0) 3731 799-3660
Herr Kuhnke
Telefon: +49 (0) 3731 799-3638
Frau Bekmez
Telefon: +49 (0) 3731 799-3657
E-Mail: integration[at]landkreis-mittelsachsen.de
Die Servicestelle berät und unterstützt ortsansässige Arbeitgeber, die ausländische Fachkräfte oder Auszubildende einstellen möchten, sowie Fachkräfte aus dem Ausland, die einen Arbeitsplatz in Mittelsachsen suchen.
Wir bieten:
- Qualifizierte Fachberatung (zu den rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, der Anerkennung von Berufsabschlüssen sowie den Möglichkeiten der Qualifizierung u.v.m.)
- Hilfe bei der Gewinnung von Arbeitskräften durch Zuwanderung
- Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens
- Orientierung bei der Finanzierung und den Fördermöglichkeiten
Wir sind Ansprechpartner für:
- private und öffentliche Arbeitgeber
- Fachkräfte aus dem Ausland und deren Familienangehörige
- andere Institutionen und Beratungsstellen
Kontakt
Herr Richter
Telefon: +49 (0) 3731 799-3697
Herr Kaden
Telefon: +49 (0) 3731 799-4622
Die Servicestelle verwaltet eine Vermittlungsbörse von ehrenamtlich tätigen Sprachmittlern und Integrationspaten mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen (unter anderem arabisch, farsi-persisch, russisch oder spanisch). Diese können bei Bedarf von Behörden, schulischen sowie medizinischen Einrichtungen und anderen Institutionen angefragt werden. Dafür kann das Online-Formular der Sprachmittler-Börse (https://welcome-mittelsachsen.de/service/ehrenamt/sprachmittler-boerse) genutzt werden.
Herr Einhorn
Telefon: +49 (0) 3731 799-3692
E-Mail: integration[at]landkreis-mittelsachsen.de
Die Rückkehrberatung ist ein Angebot für Asylsuchende, Geflüchtete und Zugewanderte aus Drittstaaten, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten. Eine beabsichtigte Rückkehr ist jedoch häufig mit vielen Fragen verbunden. Die Rückkehrberatung soll dabei helfen, diese Fragen zu beantworten. Ausreisewillige erhalten zudem nach Möglichkeit auch Unterstützung bei der Finanzierung, Organisation und Planung ihrer Ausreise.
Das Angebot wird durch die Kommunalintegrationsarbeitsverordnung gefördert.
weiterführende Informationen zur Rückkehrberatung gibt es unter:
Rückkehrberatung (Verfahrensbeschreibung – Landkreis Mittelsachsen)
Herr Fischer
Telefon: +49 (0) 3731 799-3608
Mobil: +49 (0) 1511 8861308
E-Mail: rueckkehrberatung[at]landkreis-mittelsachsen.de
Das Fallmanagement Integration begleitet und steuert den Integrationsprozess von der Neuzuweisung bis zur nachhaltigen gesellschaftlichen Eingliederung von Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Zu den zentralen Aufgaben gehören dabei die Erhebung und Aufarbeitung statistischer Daten im Rahmen der Erstanamnese (Kompetenzerfassung), um darauf aufbauend eine individuelle Beratung und Begleitung zu gewährleisten, die langfristig insbesondere die Integration in den Arbeitsmarkt fördern soll. Darüber hinaus sind die Sachbearbeiter für die bedarfs- und zielorientierte Durchführung von Integrationsmaßnahmen zuständig. Dies umfasst die rechtliche Entscheidung über Verpflichtungen zur Teilnahme an Integrationskursen sowie an Arbeitsgelegenheiten gem. § 5 ff. Asylbewerberleistungsgesetz. Außerdem ist das Fallmanagement im Rahmen der Unterbringung gem. Sächsischem Flüchtlingsaufnahmegesetz dahingehend zuständig Wohnsitzverpflichtungen zu erlassen und landkreisinterne Umzugsanträge zu bearbeiten.
weiterführende Informationen zur Arbeitsgelegenheiten:
Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten (Verfahrensbeschreibung – Landkreis Mittelsachsen)
Fallmanagement Bereich Unterbringung und Integration
Sachbearbeiter Fallmanagement
Frau Schrenk
Telefon: +49 (0) 3731 799-3411
Herr Geyer
Telefon: +49 (0) 3731 799-3699
Frau Totterwitz
Telefon: +49 (0) 3731 799-3730
Frau Wanke
Telefon: +49 (0) 3731 799-3746
E-Mail: integration[at]landkreis-mittelsachsen.de
Der Bereich Ausländer- und Asylrecht ist zuständig für alle aufenthalts- und asylrechtliche Angelegenheiten der im Landkreis lebenden Ausländern sowie Spätaussiedlern und Vertriebenen nach Bundesvertriebenengesetz. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:
Vorsprachen bei der Ausländerbehörde sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Schutzsuchende aus der Ukraine können hier keine Termine buchen.
Anmeldung zur Erstregistrierung im Landkreis: Mail an integration@landkreis-mittelsachsen.de
Alle anderen ausländerrechtlichen Anliegen: Mail an ukraine.sachbearbeitung@landkreis-mittelsachsen.de
Für Fragen zu ausländer- und asylrechtlichen Angelegenheiten, zur Gewährung von Leistungen oder zur Integration. Bitte gesonderte Sprechzeiten beachten:
| Montag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
| Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
Der Bereich ist zuständig für die Gewährung der im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) festgeschriebenen Sozialleistungen. Dazu gehören beispielsweise Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs (Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Krankenhilfe, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts) sowie Leistung zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens (notwendiger persönlicher Bedarf).
Weiterhin umfasst das auch gesonderte Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, sowie Leistungen zur Förderung der Bildung und Teilhabe.
Anträge für Bildung und Teilhabe können online gestellt werden. Hier geht es zum Formular. Der Flyer gibt eine kompakte Übersicht.
Für Fragen zu ausländer- und asylrechtlichen Angelegenheiten, zur Gewährung von Leistungen oder zur Integration. Bitte gesonderte Sprechzeiten beachten:
| Montag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
| Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
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