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Die Ausländer- und Asylbehörde ist Ansprechpartner für ausländer- und asylrechtliche Angelegenheiten und aufenthaltsbeendende Anordnungen im Landkreis Mittelsachsen. Zudem ist sie die untere Unterbringungsbehörde gemäß des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (SächsFlüAG) und zuständig für die Leistungsgewährung für Asylbewerber und geduldete Personen. Ebenfalls gehört die Planung und Durchführung von Integrationsmaßnahmen zum Aufgabengebiet. Sie koordiniert alle im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern stehenden Aufgaben in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachabteilungen des Landratsamtes Mittelsachsen.
Seit dem 16. Dezember 2024 sind am Standort der Ausländer- und Asylbehörde in Brand-Erbisdorf, Dr.-W.-Külz-Straße 16, Einzahlungen am Kassenautomaten nur noch per EC-, Kreditkarte oder Bezahlkarte möglich – Barzahlungen werden nur noch im Sonderfall vor Ort gewährt. Die Kassenautomaten an den Standorten in
können nach vorheriger Absprache mit dem zuständigen Bearbeiter ebenso für Bareinzahlungen genutzt werden.
Sie können sich mit Fragen zu ausländer- und asylrechtlichen Angelegenheiten, zu Asylbewerberleistungen oder zur Integration auch an die folgenden Hotline wenden. Bitte beachten Sie die gesonderten Sprechzeiten.
Sprechzeiten:
Montag: 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Vorsprachen bei der Ausländerbehörde ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Ihre Terminanfrage stellen sie für den Bereich Ausländer- und Asylrecht unter dem nachfolgendem Link:
termin-abh.landkreis-mittelsachsen.de
(Nicht für ukrainische Staatsbürger mit Fluchtbezug, mehr dazu: Ukraine-Hilfe)
Aufgrund von organisatorischen Änderungen wurde das Terminsystem angepasst. Die Anliegen sind nun in drei Gruppen untergliedert (Asylrecht/Allgemeines, Ausländerrecht/Verpflichtungserklärungen und Verlängerung von Besuchsaufenthalten). Ist aus dringenden persönlichen Gründen ein vorheriger Termin erforderlich, ist dies bitte in den Notizen zur Terminanfrage zu begründen. Es wird geprüft, ob das Anliegen vorgezogen werden kann.
Bei Fragen zum Thema Integration und Unterbringung wenden Sie sich an ihren zuständigen Sozialbetreuer oder stellen ihre Anfrage per E-Mail an: integration@landkreis-mittelsachsen.de
Fragen zur Ukraine-Krise, Spenden, Hilfe und gesetzlichen Regelungen werden auf der Ukraine-Seite beantwortet.
Der Bereich Unterbringung und Integration ist zuständig für das Vertragsmanagement zur Unterbringung und sozialen Betreuung von Asylbewerbern und Geduldeten. Er koordiniert und initiiert verschiedene Integrationsmaßnahmen im Landkreis und verwaltet die dafür verfügbaren Fördermittel. Zudem kann er Asylbewerber und Geduldete zur Teilnahme an diesen Integrationsmaßnahmen verpflichten. Weiterhin entscheidet er eigenverantwortlich über Umverteilungsanträge innerhalb des Landkreises.
Seit dem 16. Dezember 2024 sind am Standort der Ausländer- und Asylbehörde in Brand-Erbisdorf, Dr.-W.-Külz-Straße 16, Einzahlungen am Kassenautomaten nur noch per EC-, Kreditkarte oder Bezahlkarte möglich – Barzahlungen werden nur noch im Sonderfall vor Ort gewährt. Die Kassenautomaten an den Standorten in
können nach vorheriger Absprache mit dem zuständigen Bearbeiter ebenso für Bareinzahlungen genutzt werden.
Sie können sich mit Fragen zu ausländer- und asylrechtlichen Angelegenheiten, zu Asylbewerberleistungen oder zur Integration auch an die folgenden Hotline wenden. Bitte beachten Sie die gesonderten Sprechzeiten.
Sprechzeiten:
Montag: 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Die kommunalen Integrationskoordinatoren unterstützen die Kommunen des Landkreises bei der Integration von Geflüchteten und Migranten. Sie bilden die Schnittstelle zwischen der Landkreisverwaltung und den kommunalen Behörden, freien Trägern, Vereinen und ehrenamtlichen Hilfskräften. Das Programm wird im Rahmen der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung gefördert.
Norman Fetzer
Koordination der Integration in Döbeln, Öffentlichkeitsarbeit
03731 799-5014
norman.fetzer[at]landkreis-mittelsachsen.de
Ronny Moeckel
Ehrenamt und Vereinsarbeit, Integration durch Sport und Kultur
03731 799-1689
ronny.moeckel[at]landkreis-mittelsachsen.de
Erik Mädler
Unterbringung, Wohnintegration
03731 799-3693
erik.maedler[at]landkreis-mittelsachsen.de
Max Schütze
Administration, Statistik und Anfragen
03731 799-3352
max.schuetze[at]landkreis-mittelsachsen.de
Die Sozialarbeiter des Landkreises betreuen Asylbewerber und Geduldete oder Kontingentflüchtlinge, die in Wohnungen von privaten Vermietern untergebracht sind.
Felix Ankele
03731 799-3660
felix.ankele[at]landkreis-mittelsachsen.de
Barbara Stelmecke
03731 799-3567
barbara.stelmecke[at]landkreis-mittelsachsen.de
Silvan Kuhnke
03731 799-3638
silvan.kuhnke[at]landkreis-mittelsachsen.de
Elzbieta Bekmez
03731 799-3657
elzbieta.bekmez[at]landkreis-mittelsachsen.de
Die Servicestelle berät und unterstützt ortsansässige Arbeitgeber, die ausländische Fachkräfte oder Auszubildende einstellen möchten, sowie Fachkräfte aus dem Ausland, die einen Arbeitsplatz in Mittelsachsen suchen.
Wir bieten:
Wir sind Ansprechpartner für:
Steve Richter
03731 799-3697
Die Servicestelle verwaltet eine Vermittlungsbörse von ehrenamtlich tätigen Sprachmittlern und Integrationspaten mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen (unter anderem arabisch, farsi-persisch, russisch oder spanisch). Diese können bei Bedarf von Behörden, schulischen sowie medizinischen Einrichtungen und anderen Institutionen angefragt werden. Dafür kann das Online-Formular (www.dolmetscher-mittelsachsen.de) genutzt werden.
Ronny Einhorn
03731 799-3692
ronny.einhorn[at]landkreis-mittelsachsen.de
Der Bereich Ausländer- und Asylrecht ist zuständig für alle aufenthalts- und asylrechtliche Angelegenheiten der im Landkreis lebenden Ausländern sowie Spätaussiedlern und Vertriebenen nach Bundesvertriebenengesetz. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:
Seit dem 16. Dezember 2024 sind am Standort der Ausländer- und Asylbehörde in Brand-Erbisdorf, Dr.-W.-Külz-Straße 16, Einzahlungen am Kassenautomaten nur noch per EC-, Kreditkarte oder Bezahlkarte möglich – Barzahlungen werden nur noch im Sonderfall vor Ort gewährt. Die Kassenautomaten an den Standorten in
können nach vorheriger Absprache mit dem zuständigen Bearbeiter ebenso für Bareinzahlungen genutzt werden.
Sie können sich mit Fragen zu ausländer- und asylrechtlichen Angelegenheiten, zu Asylbewerberleistungen oder zur Integration auch an die folgenden Hotline wenden. Bitte beachten Sie die gesonderten Sprechzeiten.
Sprechzeiten:
Montag: 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Der Bereich ist zuständig für die Gewährung der im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) festgeschriebenen Sozialleistungen. Dazu gehören beispielsweise Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs (Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Krankenhilfe, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts) sowie Leistung zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens (notwendiger persönlicher Bedarf).
Weiterhin umfasst das auch gesonderte Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, sowie Leistungen zur Förderung der Bildung und Teilhabe.
Sie können sich mit Fragen zu ausländer- und asylrechtlichen Angelegenheiten, zu Asylbewerberleistungen oder zur Integration auch an die folgenden Hotline wenden. Bitte beachten Sie die gesonderten Sprechzeiten.
Sprechzeiten:
Montag: 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr