Coronavirus

Seit dem 3. Februar 2023 gibt es in Sachsen keine landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen mehr. Die Isolationspflicht für fortan oder bislang Corona-positiv getestete Menschen wird ebenso wie die verbliebenen sächsischen Masken- und Testpflichten aufgehoben.

Die bundesweit einheitlich geregelten Masken- und Testpflichten gelten dagegen weiterhin:

  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und dergleichen ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Bürgertelefon im Landratsamt

► Hotline: 03731 799‐6249
Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr
E-Mail corona[at]landkreis-mittelsachsen.de

Corona-Infos mehrsprachig

Hinweise zu Hygiene, Quarantäne und wichtigen Ansprechpartnern in 23 Sprachen (Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration)

Gebärdentelefon

Fragen von Gehörlosen und Hörgeschädigten werden im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) per Videotelefonie im Internet – direkt und ohne zusätzliche Software beantwortet. Benötigt wird ein stationäres oder mobiles internetfähiges Endgerät
Bundesministerium für Gesundheit  

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