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Die Ausländer- und Asylbehörde ist Ansprechpartner für ausländer- und asylrechtliche Angelegenheiten und aufenthaltsbeendende Anordnungen im Landkreis Mittelsachsen. Zudem ist sie die untere Unterbringungsbehörde gemäß des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (SächsFlüAG) und zuständig für die Leistungsgewährung für Asylbewerber und geduldete Personen. Ebenfalls gehört die Planung und Durchführung von Integrationsmaßnahmen zum Aufgabengebiet. Sie koordiniert alle im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern stehenden Aufgaben in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachabteilungen des Landratsamtes Mittelsachsen.
Für Fragen zu ausländer- und asylrechtlichen Angelegenheiten, zur Gewährung von Leistungen oder zur Integration. Bitte gesonderte Sprechzeiten beachten:
Montag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 – 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass Vorsprachen bei der Ausländerbehörde ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind: termin-abh.landkreis-mittelsachsen.de