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Die Ausländer- und Asylbehörde ist Ansprechpartner für ausländer- und asylrechtliche Angelegenheiten und aufenthaltsbeendende Anordnungen im Landkreis Mittelsachsen. Zudem ist sie die untere Unterbringungsbehörde gemäß des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (SächsFlüAG) und zuständig für die Leistungsgewährung für Asylbewerber und geduldete Personen. Ebenfalls gehört die Planung und Durchführung von Integrationsmaßnahmen zum Aufgabengebiet. Sie koordiniert alle im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern stehenden Aufgaben in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachabteilungen des Landratsamtes Mittelsachsen.
Sie können sich mit Fragen zu ausländer- und asylrechtlichen Angelegenheiten, zu Asylbewerberleistungen oder zur Integration auch an die folgenden Hotline wenden. Bitte beachten Sie die gesonderten Sprechzeiten.
Sprechzeiten:
Montag: 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Vorsprachen bei der Ausländerbehörde ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Ihre Terminanfrage stellen sie für den Bereich Ausländer- und Asylrecht unter dem nachfolgendem Link:
termin-abh.landkreis-mittelsachsen.de
(Nicht für ukrainische Staatsbürger mit Fluchtbezug, mehr dazu: Ukraine-Hilfe)
Aufgrund von organisatorischen Änderungen wurde das Terminsystem angepasst. Die Anliegen sind nun in drei Gruppen untergliedert (Asylrecht/Allgemeines Ausländerrecht/Verpflichtungserklärungen und Verlängerung von Besuchsaufenthalten). Ist aus dringenden persönlichen Gründen ein vorheriger Termin erforderlich, begründen Sie dies bitte in den Notizen zu Ihrer Terminanfrage. Es wird geprüft, ob Ihr Anliegen vorgezogen werden kann.
Bei Fragen zum Thema Integration und Unterbringung wenden Sie sich an ihren zuständigen Sozialbetreuer oder stellen ihre Anfrage per E-Mail an: integration@landkreis-mittelsachsen.de
Fragen zur Ukraine-Krise, Spenden, Hilfe und gesetzlichen Regelungen werden auf der Ukraine-Seite beantwortet.