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Der Bereich ist zuständig für die Gewährung der im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) festgeschriebenen Sozialleistungen.
Dazu gehören bspw. Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs (Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Krankenhilfe, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts) sowie Leistung zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens (notwendiger persönlicher Bedarf). Weiterhin umfasst das auch gesonderte Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, sowie Leistungen zur Förderung der Bildung und Teilhabe
Sie können sich mit Fragen zu ausländer- und asylrechtlichen Angelegenheiten, zu Asylbewerberleistungen oder zur Integration auch an die folgenden Hotline wenden. Bitte beachten Sie die gesonderten Sprechzeiten.
Sprechzeiten:
Montag: 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr