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Für Fragen zu ausländer- und asylrechtlichen Angelegenheiten, zur Gewährung von Leistungen oder zur Integration. Bitte gesonderte Sprechzeiten beachten:
Montag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 – 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
Der Bereich ist zuständig für die Gewährung der im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) festgeschriebenen Sozialleistungen. Dazu gehören beispielsweise Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs (Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Krankenhilfe, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts) sowie Leistung zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens (notwendiger persönlicher Bedarf).
Weiterhin umfasst das auch gesonderte Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, sowie Leistungen zur Förderung der Bildung und Teilhabe.