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Der Bereich Ausländer- und Asylrecht ist zuständig für alle aufenthalts- und asylrechtliche Angelegenheiten der im Landkreis lebenden Ausländern sowie Spätaussiedlern und Vertriebenen nach Bundesvertriebenengesetz. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:
Sie können sich mit Fragen zu ausländer- und asylrechtlichen Angelegenheiten, zu Asylbewerberleistungen oder zur Integration auch an die folgenden Hotline wenden. Bitte beachten Sie die gesonderten Sprechzeiten.
Sprechzeiten:
Montag: 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr