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Für Fragen zu ausländer- und asylrechtlichen Angelegenheiten, zur Gewährung von Leistungen oder zur Integration. Bitte gesonderte Sprechzeiten beachten:
Montag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 – 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass Vorsprachen bei der Ausländerbehörde ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind: termin-abh.landkreis-mittelsachsen.de
Der Bereich Ausländer- und Asylrecht ist zuständig für alle aufenthalts- und asylrechtliche Angelegenheiten der im Landkreis lebenden Ausländern sowie Spätaussiedlern und Vertriebenen nach Bundesvertriebenengesetz. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem: