Borkenkäferbefall


Schutzmaßnahmen gegen den Borkenkäfer

Landesweit haben Borkenkäfer in den vergangenen Jahren drastische Schäden in Nadelholzbeständen hinterlassen. Im gesamten Landkreis Mittelsachsen sind daher vielerorts abgestorbene Bäume – insbesondere Fichten – und aufgelichtete Waldbestände zu finden. Verhindert werden kann die Ausbreitung nur, indem befallenes Holz rechtzeitig aus den Wäldern gebracht wird. Denn sonst können immer neue Käfer-Generationen die Bäume befallen.

Borkenkäferbefall- und Bekämpfung

Um den eigenen Wald zu schützen und zu verhindern, dass Käferherde auf Waldnachbarn übergreifen, sind durch jeden Waldbesitzer dringend regelmäßige Kontrollen, zumindest alle zwei Wochen, durchzuführen und aufgefundenes Käferholz umgehend aus dem Wald zu schaffen. Schwerpunkt sind Waldbestände, die mit Nadelholz bestockt sind, in denen gebrochene oder geworfene Bäume noch nicht beräumt sind und/oder in denen sich alte Befallsherde befinden.

Befallsmerkmale

Bekämpfungsmaßnahmen

Wirksame Bekämpfungsmaßnahmen sind:

  • zeitnaher Holzeinschlag
  • Entrinden und Verbrennen der Rinde im Wald oder Häckseln des gesamten Holzes
  • schnelle Holzabfuhr und Lagerung über 500 Meter vom Wald entfernt.

Unterstützungsmöglichkeiten

Der Staatsbetrieb Sachsenforst unterstützt auf Antrag des Waldbesitzers gemäß § 49 Abs. 2 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) den Privatwald durch Betreuung und technische Hilfe. Weitere Möglichkeiten sind der Beitritt zu einer Forstbetriebsgemeinschaft – eine Übersicht steht im Internetauftritt des Staatsbetriebes Sachsenforst zur Verfügung – oder die Inanspruchnahme einer Forstförderung durch den Staatsbetrieb Sachsenforst.

Vorbeugende Maßnahmen

Regelmäßig – ab besten wöchentlich – kontrolliert werden sollten die Bäume, die noch grün sind. Deutliches Anzeichen für einen Borkenkäferbefall ist das Bohrmehl auf der Rinde beziehungsweise am Stammfuß. 

Um der Massenvermehrung vorzubeugen, ist eine saubere Waldwirtschaft das Wichtigste. Das heißt, Wurf- und Bruchholz und bereits festgestellte Käferbäume sollten schnell aus dem Wald gebracht werden.

Von Bäumen mit fast vollständig abgefallener Rinde geht keine Gefahr eines Nachbarbefalls mehr aus.

Stellt der Baum allerdings eine Verkehrsgefährdung dar, muss er entnommen werden.

Landratsamt Mittelsachsen
Referat Forst, Jagd und Landwirtschaft

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