FAQ Einbürgerungen


Fragen und Antworten zum Einbürgerungsverfahren

Rund um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gibt es viele Fragen. Hier finden sie Antworten und weitere Informationen.

Ich möchte mich einbürgern lassen. Was muss ich dafür tun?

Bitte übersenden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail, mit den wichtigsten Eckdaten:

  • Seit wann leben Sie in Deutschland und warum sind Sie damals eingereist?
  • Aus welchem Land kommen Sie ursprünglich?
  • Wie ist Ihr Familienstand (ledig, verheiratet, Kinder, ...)?
  • Welche Aufenthaltserlaubnis besitzen Sie im Moment und seit wann haben Sie diese?
  • Wie ist Ihre Einkommenssituation? Beziehen Sie Sozialleistungen?
  • Wurden Sie im In- oder Ausland wegen einer Strafe verurteilt?
  • Haben Sie einen Sprachtest (Niveau B1) und einen Einbürgerungstest (mindestens 17 Punkte) erfolgreich absolviert? Oder haben Sie hier einen Schulabschluss erworben beziehungsweise Studium/Berufsausbildung abgeschlossen?
  • (Antragsteller über 60 Jahre und Personen, auf die der Tatbestand der Gastarbeiter bzw. Vertragsarbeitnehmer zutrifft, müssen in einem persönlichen Gespräch die Sprachkenntnisse in Wort und Schrift nachweisen)
  • Wohnen Sie in einer Mietswohnung oder besitzen Sie ein Eigenheim?

Die gesetzlichen Grundlagen dazu können Sie in den §§ 8 bis 12b Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) finden.

Einbürgerung beantragen

Wie lange muss ich in Deutschland leben, um die Einbürgerung zu beantragen?

Voraussetzung für die Einbürgerung ist unter anderem ein rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Der Gesetzgeber sieht folgende Staffelungen vor:

  • 5 Jahre 
  • 3 Jahre, bei besonderen Integrationsleistungen (Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen Verein Feuerwehr, THW, eigenständiger Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen UND eines Sprachzertifikats C1

Wie hoch muss mein Einkommen für eine Einbürgerung sein?

Es gibt keine festen Einkommensgrenzen im Einbürgerungsverfahren. Grundsätzlich soll der Lebensunterhalt der Familie ohne den Bezug staatlicher Leistungen gesichert werden. Der Bezug von Kindergeld, Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe ist in der Regel unschädlich. Beim Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch II (Bürgergeld) oder SGB XII (Grundsicherung) erfolgt eine Einzelfallprüfung.

Benötige ich in jedem Fall ein Sprachzertifikat und/oder einen Einbürgerungstest?

Für eine Einbürgerung ist mindestens ein Sprachniveau der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (www.europaeishcer-referenzrahmen.de) erforderlich. Dieses ist zum Beispiel durch ein entsprechendes Sprachzertifikat oder einem Zeugnis über einen Schul-, Berufs- oder Studienabschluss nachzuweisen.

Ein Einbürgerungstest ist immer erforderlich, wenn kein deutscher Schulabschluss (Haupt-, Realschulabschluss oder Abitur) nachgewiesen werden kann. Nicht ausreichend ist der sogenannte „Orientierungstest".

Die Zertifikate haben kein Ablaufdatum. Die Anerkennung der Zertifikate liegt im Ermessen der Behörde. Die Zertifikate müssen im Original vorgelegt werden.

Wie lange dauert das Einbürgerungsverfahren?

Nach Antragstellung ist die Dauer des Verfahrens von den persönlichen Voraussetzungen und von den Zuarbeiten anderer Behörden abhängig – zirka 12 bis 15 Monate.

Ich bin schon über 60 Jahre alt oder bin Gastarbeiter. Benötige ich auch einen Sprachnachweis?

Antragsteller über 60 Jahre und Personen, auf die der Tatbestand der Gastarbeiter bzw. Vertragsarbeitnehmer zutrifft, müssen in einem persönlichen Gespräch die Sprachkenntnisse in Wort und Schrift nachweisen)

Ich möchte mein Kind einbürgern lassen. Benötige ich das Einvernehmen des anderen Elternteils?

Ja, zur Antragsabgabe ist es notwendig das beide sorgeberechtigte Elternteile anwesend sind und den Antrag unterschreiben. Sollte dies tatsächlich unmöglich sein, ist dies mit der Einbürgerungsbehörde abzustimmen.

Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

Grundsätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

  • gültiger Nationalpass oder Reiseausweis für Flüchtlinge
  • Aufenthaltstitel (außer bei EU-Bürger/-innen)
  • Geburtsurkunde mit Beglaubigung (Apostille oder Legalisation)
  • Eheurkunde (bei früheren Ehen bitte auch da Scheidungsurteil)
  • Sprachzertifikat oder Nachweis über einen deutschen Schulabschluss oder Studienabschluss oder Berufsabschluss
  • Einbürgerungstest
  • Nachweise zur wirtschaftlichen Situation (Arbeitsverträge und Lohnnachweise aller Haushaltsangehörigen Personen bzw. Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Einkommenssteuerbescheide)
  • Rentenversicherungsverlauf

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