Fragen und Antworten

farbige Sprechblasen mit Fragezeichen
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Anworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema gibt es nachfolgend.


Alltag, Familie & Freizeit

Welche Beschränkungen gibt es für den Einzelnen?

Seit dem 3. Februar 2023 gibt es in Sachsen keine landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen mehr. Die Isolationspflicht für fortan oder bislang Corona-positiv getestete Menschen wird ebenso wie die verbliebenen sächsischen Masken- und Testpflichten aufgehoben. Darüber hinaus sind ab dem 8. April 2023 sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz entfallen

(Stand: 30. April 2023)

Wann muss ich eine Maske tragen?

Seit 3. Februar 2023 muss auch im ÖPNV keine Maske mehr getragen werden.

Darüber hinaus sind ab dem 8. April 2023 sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz entfallen

(Stand: 30. April 2023)

Wo besteht Testpflicht?

Bis zum 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen: 

  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Dies gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. 

(Stand: 1. Februar 2023)

Behörde

Welche Regeln gelten im Landratsamt Mittelsachsen?

Seit dem 8. April 2023 sind sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz entfallen.

Der Zutritt sollte jedoch möglichst mit einem vorab telefonisch oder online vereinbarten Termin erfolgen. Ausgenommen davon sind die Kfz-Zulassungsbehörde und die Fahrerlaubnisbehörde.

(Stand: 30. April 2023)

Reisen

Was müssen Reiserückkehrer aus dem Ausland beachten?

Die in Sachsen geltende Corona-Einreiseverordnung des Bundes.(CoronaEinreiseV) ist zum 7. April 2023 ausgelaufen. 

Einreisen sind unter Einhaltung der allgemeinen aufenthaltsrechtlichen und sonstigen grenzpolizeilichen Einreisebestimmungen wieder ohne coronabedingte Einreisebeschränkungen möglich.

(Stand: 30. April 2023)