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Anworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema gibt es nachfolgend.
Seit dem 3. Februar 2023 gibt es in Sachsen keine landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen mehr. Die Isolationspflicht für fortan oder bislang Corona-positiv getestete Menschen wird ebenso wie die verbliebenen sächsischen Masken- und Testpflichten aufgehoben. Darüber hinaus sind ab dem 8. April 2023 sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz entfallen
(Stand: 30. April 2023)
Seit 3. Februar 2023 muss auch im ÖPNV keine Maske mehr getragen werden.
Darüber hinaus sind ab dem 8. April 2023 sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz entfallen
(Stand: 30. April 2023)
Bis zum 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen:
(Stand: 1. Februar 2023)
Seit dem 8. April 2023 sind sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz entfallen.
Der Zutritt sollte jedoch möglichst mit einem vorab telefonisch oder online vereinbarten Termin erfolgen. Ausgenommen davon sind die Kfz-Zulassungsbehörde und die Fahrerlaubnisbehörde.
(Stand: 30. April 2023)
Die in Sachsen geltende Corona-Einreiseverordnung des Bundes.(CoronaEinreiseV) ist zum 7. April 2023 ausgelaufen.
Einreisen sind unter Einhaltung der allgemeinen aufenthaltsrechtlichen und sonstigen grenzpolizeilichen Einreisebestimmungen wieder ohne coronabedingte Einreisebeschränkungen möglich.
(Stand: 30. April 2023)
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