Führerscheinumtausch

Alle Papierführerscheine müssen sukzessive umgetauscht werden. Für Personen, die schon einen Kartenführerschein haben, beginnt erst in wenigen Jahren die Frist zum Tausch und hat nichts mit dem Geburtsjahr zu tun. Personen mit einem Papierführerschein und die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden sind, zählten zur ersten Gruppe der Umtauschpflichtigen. Der Umtausch ist nur in Döbeln möglich. Der Antrag kann auch per Post gestellt werden. Nachfolgend die wichtigsten Fakten:

Fragen & Antworten

Wann muss ich meine Fahrerlaubnis umtauschen?

1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind
(Papierführerscheine):

Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabenden
Tag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss
1953 – 1958 19. Juli 2022
1959 – 1964 19. Januar 2023
1965 – 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025
vor 1953 19. Januar 2033

 

2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind
(Kartenführerscheine)*:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss
1999 – 2001 19. Januar 2026
2002 – 2004 19. Januar 2027
2005 – 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 – 18. Januar 2013 19. Januar 2033

* Fahrerlaubnisinhabende, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Kann ich jederzeit zur Fahrerlaubnisbehörde kommen, um umzutauschen?

Vorrangig bearbeitet werden Umtauschpflichtige der ersten Gruppe – die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und noch einen Papierführerschein besitzen. Empfohlen wird vorab einen Termin zu vereinbaren.

Wir bitten dringend darum, sich an die festgelegte Staffelung zu halten. Sollten Sie einen vorzeitigen Umtausch wünschen, beachten Sie bitte, dass der neue Führerschein eine 15-jährige Gültigkeit besitzt. Termine werden in diesem Fall nicht vergeben.

Ab 2. Mai 2022 können auch Fahrerlaubnisinhaber aus der zweiten Tauschgruppe (Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964) ihre Anträge per Post einreichen.

Mein Führerschein wurde in einem anderen Landkreis ausgestellt. Welche Behörde tauscht um?

Der Umtausch wird bei der Fahrerlaubnisbehörde in Mittelsachsen beantragt, wenn Sie hier Ihren Hauptwohnsitz haben. Bei Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, müssen Sie eine Karteikartenabschrift der Behörde abfordern, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat.

Bin ich zum Umtausch verpflichtet?

Ja, die Umtauschpflicht besteht für alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine. Die derzeitigen (grauen oder rosafarbenen) Führerscheine sowie die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine sind nur bis zum Ablauf der einzelnen Umtausch-Etappen, längstens bis zum 18. Januar 2033 gültig.

Warum müssen auch die vom 1. Januar 1999 bis 19. Januar 2013 bereits ausgestellten EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden?

Der Umtausch erfolgt auf Grund von EU-Vorgaben, zu deren Umsetzung Deutschland verpflichtet ist. Bereits 2006 hatte die EU beschlossen, die unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Mitgliedstaaten und die mehr als 110 verschiedenen Führerscheinmuster zu vereinheitlichen.
Die Vereinheitlichung der Führerscheine soll ihn vor allem fälschungssicherer machen, um Missbrauch zu verhindern. Nach dem Umtausch hat Ihr neuer EU-Führerschein die gleiche Befristung auf 15 Jahre, wie alle seit 19. Januar 2013 hergestellten Führerscheine.

Was muss ich zum Umtausch mitbringen?

Folgende Unterlagen sind für einen Umtausch erforderlich:

  • gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung)
  • ein biometrisches Lichtbild (entsprechend gültiger Passverordnung)
  • bisheriger Führerschein
  • Nachweiskarte (VK 30) über den Erwerb der Fahrerlaubnis (diese Karten wurden bis zum 31. Mai 1982 an die Fahrerlaubnisinhaber ausgehändigt).
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (nur wenn der Führerschein in Papierformat nicht im jetzigen Gebiet des Landkreises Mittelsachsen ausgestellt wurde).
  • für den Fall, dass Sie gleichzeitig Ihre Fahrerlaubnisklassen (zum Beispiel Lkw) verlängern möchten ⇒ Bescheinigung über eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung

  • Das persönliche Erscheinen des Antragsstellers ist nicht mehr erforderlich. Der Antrag kann per Post gestellt werden. 

Was kostet der Umtausch?

Folgende Kosten entstehen:

  • Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins: 25,30 Euro
    • zuzüglich Direktversand: 5,10 Euro
    • oder Benachrichtigung: 0,80 Euro
  • bei gleichzeitiger Verlängerung: ab 43,90 Euro
  • bei besonders hohem Aufwand der Feststellung des Besitzstandes: zusätzlich 25,60 Euro

Die Zahlung kann mit Bargeld oder EC-Karte erfolgen.

Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?

Anders als bisher verlieren die Dokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Sie müssen dann – wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass – erneuert werden. Für die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gilt die 15-Jahres-Gültigkeitsbefristung bereits.

Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Eine ärztliche Untersuchung oder eine Überprüfung der Fahreignung müssen bei der Neubeantragung nicht nachgewiesen werden.

Was passiert bei unterlassenem Umtausch?

Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss bei allgemeinen Verkehrskontrollen mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Auch im Ausland kann es mit alten Dokumenten zu Problemen kommen. Ein Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument seine Gültigkeit, aber nicht, dass der Fahrer damit seine Fahrerlaubnis verliert.

Das komplette Verfahren mit den gesetzlichen Regelungen kann unter Fahrerlaubnis, Umtausch alter Dokumente in einen EU-Führerschein nachgelesen werden.


Referat Fahrerlaubnisbehörde

Besucheradresse:
04720 Döbeln
Straße des Friedens 9a

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
(Zentrale Postadresse)

E-Mail service-fahrerlaubnisbehoerde[at] landkreis-mittelsachsen.de

De-Mail fahrerlaubnisbehoerde[at]landkreis-mittelsachsen.de-mail.de

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