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Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Der Gutachterausschuss besteht aus einem Vorsitzenden sowie ehrenamtlichen Gutachtern und bedient sich zur Erledigung der laufenden Verwaltungsaufgaben einer Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist unter anderem für das Einrichten und Führen der Kaufpreissammlung, die Vorbereitung der Wertermittlungen für Gutachten, die Ermittlung der Bodenrichtwerte, der Anfangs- und Endwerte nach § 154 (2) BauGB und sonstiger für die Wertermittlung erforderlicher Daten wie zum Beispiel den Liegenschaftszinssatz oder die Schwertfaktoren zuständig. Zu seinen Aufgaben gehört außerdem die Erteilung von Auskünften zu Bodenrichtwerten und aus der Kaufpreissammlung, die Festsetzung der Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle sowie die Übermittlung der Daten der Bodenrichtwerte an das Bodenrichtwertinformationssystem des Freistaates Sachsen (BORIS). Die Aufgaben sind im § 193 BauGB sowie in § 8 SächsGAVO genannt.