Leistungen der Abteilung Soziales


Häufig gestellte Fragen und Antworten

Wo finde ich die Antragsvordrucke?

Für die meisten Leistungen finden Sie den notwendigen Vordruck auf der jeweiligen Seite des Bereichs, der für die beantragte Leistung zuständig ist. Sie erreichen diesen Bereich über die Buttons weiter oben auf der Seite oder über das Suchfeld oder über „Das Amt - Bürgerservice“.

Kann ich mich zur Antragstellung beraten lassen?

Sofern erforderlich, können Sie einen Termin für eine Fachberatung im Zusammenhang mit der Antragstellung vereinbaren.  Dazu und für allgemeine Auskünfte zur Antragstellung nutzen Sie bitte das Referat Bürgerservice Soziales. Zu den Sprechzeiten können Sie dort ohne Termin Anträge und weitere Unterlagen abgeben, Termine vereinbaren sowie Auskünfte zur Antragstellung einholen.

Für Leistungen der Eingliederungshilfe wenden Sie sich bitte direkt an die Sachbearbeiter des Fachreferats.

Wie erfolgt die Bearbeitung meines Antrages?

Mit Eingang Ihres Antrags beziehungsweise Ihrer Bedarfsanzeige wird Ihnen eine Eingangsbestätigung übermittelt. Sollten zur Prüfung Ihres Antrages weitere Unterlagen erforderlich sein, die Ihrem Antrag noch nicht beigefügt waren, fordert der Sachbearbeiter diese von Ihnen ab. Eventuell sind auch andere Stellen in dem Verwaltungsverfahren durch uns zu beteiligen. Nach Vorlage aller für eine Entscheidung notwendigen Unterlagen und Informationen wird über Ihren Antrag entschieden. Die Entscheidung ergeht durch einen schriftlichen Bescheid. Der Bescheid wird Ihnen bzw. Ihrem bevollmächtigen oder gesetzlichen Vertreter zugeschickt.

Bekomme ich zu meinem Antrag eine Eingangsbestätigung?

Ja, zu Ihrem Antrag erhalten Sie grundsätzlich eine Eingangsbestätigung.

Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?

Die Dauer der Bearbeitung ist von vielen Faktoren abhängig. Damit ein Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann, ist es wichtig, dass er vollständig und mit allen Nachweisen eingereicht wird. Unter Umständen sind im Rahmen einer Antragsprüfung noch andere Stellen oder Behörden durch uns einzubeziehen.

Aufgrund des sehr hohen Antrags- und Nachfrageaufkommens dauert die Bearbeitung der Anträge derzeit durchschnittlich mehrere Monate. Auskünfte zur Bearbeitungszeit können nicht erteilt werden.

Muss ich Originalunterlagen zu meinem Antrag als Nachweis einreichen?

Nein. In der Abteilung Soziales werden nur noch digitale Akten geführt. Reichen Sie daher alle Unterlagen nur noch in Kopie und nicht im Original ein. Originale übersenden Sie nur nach konkreter Aufforderung der Fachreferate. Von Ihnen eingereichte Unterlagen werden nach der Digitalisierung vernichtet und nicht an Sie zurückgesendet.

Kann ich meine Post persönlich abgeben?

Ja, Sie können Ihre Post für die Abteilung Soziales im Bürgerservice Soziales persönlich abgeben.

Ihre Post können Sie auch in die Briefkästen des Landratsamtes an ausschließlich folgenden Standorten einwerfen:

  • Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg (Fristenbriefkasten)
  • Straße des Friedens 20, 04720 Döbeln (Fristenbriefkasten)
  • Am Landratsamt 3, Haus A, 09648 Mittweida (kein Fristenbriefkasten)

Wie sollte meine schriftliche Post adressiert werden?

Damit Ihre Post schnell und eindeutig zugeordnet werden kann, beachten Sie bitte:

  • im Adressfeld mindestens „Abteilung Soziales“ angeben
  • wenn bekannt, zusätzlich das zuständige Referat/Bereich nennen
  • im Anschreiben – sofern vorhanden – das Aktenzeichen angeben
  • keine persönliche Adressierung an einzelne Sachbearbeiter vornehmen (führt zu Verzögerungen)          

Adressmuster:

Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Soziales
Referat …
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Nachreichungen ohne eindeutigen Bezug zu einem Referat oder einer Leistung verzögern die Bearbeitung durch zusätzlichen Rechercheaufwand bzw. können nicht zugeordnet werden.

Kann ich den Antrag auch online stellen?

Bestimmte Leistungen können Sie bereits online beantragen. Unter Online-Anträge gelangen Sie zur Übersicht.

Kann ich nachgeforderte Unterlagen elektronisch übermitteln?

Ja, das geht über ein Online-Formular - auch für Anträge, die per Post gestellt worden sind.

Bekomme ich zu meinen nachgereichten Unterlagen oder Änderungsmitteilungen eine Eingangsbestätigung?

Nein, zu Nachreichungen, Änderungsmitteilungen und sonstiger Post, die Sie entweder selbstständig oder auf unsere Anforderung übersenden, wird keine Eingangsbestätigung verschickt. Aufgrund der Vielzahl solcher Unterlagen können dazu auch keine telefonischen beziehungsweise elektronischen Anfragen beantwortet werden.

Was muss ich tun, wenn ich Nachfragen zur Entscheidung oder zum Bescheid habe?

Sollten Sie Fragen zur Entscheidung haben, vereinbaren Sie bitte über das Referat Bürgerservice Soziales einen Beratungstermin. Die Beratung kann telefonisch oder auch persönlich erfolgen. Dies erfolgt in Absprache des Sachbearbeiters mit Ihnen. Für Fragen im Bereich der Eingliederungshilfe wenden Sie sich bitte direkt an das Fachreferat.

Notwendige Unterlagen oder mein Bescheid sind nicht mehr auffindbar. Ich benötige Unterlagen vom Fachreferat. An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das Referat Bürgerservice Soziales. In Fällen der Eingliederungshilfe setzen Sie sich bitte direkt mit dem Fachreferat in Verbindung.

Meine persönlichen bzw. wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich nach Antragstellung geändert. Was muss ich tun?

Ändern sich Verhältnisse, die für die Entscheidung zu Ihrem Antrag von Bedeutung sind, teilen Sie uns die Änderungen bitte unverzüglich mit. Dadurch können Sie sicherstellen, dass bei Entscheidung die aktuellen Verhältnisse berücksichtigt und keine fehlerhaften Entscheidungen getroffen werden. Nicht oder zu spät mitgeteilte Änderungen können zu einer Aufhebung oder Rücknahme des Bescheides führen. Finanzielle Leistungen sind unter Umständen zurückzuzahlen.

Welche Pflichten habe ich nach Erhalt eines Bescheides?

Bitte prüfen Sie Ihren Bescheid sorgfältig. Ergeben sich Veränderungen in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen, sind Sie verpflichtet, diese Änderungen mitzuteilen.

Was muss ich tun, wenn ich mit der Entscheidung nicht einverstanden bin?

Sie haben die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Der Bescheid enthält hierzu eine Information, die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung.

Kann ich mehrere Unterlagen für verschiedene Bereiche oder Leistungen als Sammelsendung schicken?

Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass die Unterlagen den jeweiligen Bereichen oder Leistungen eindeutig zugeordnet werden können. Zur Trennung der einzelnen Unterlagen können Sie beispielsweise Büroklammern oder Deckblätter verwenden – andere eindeutige Kennzeichnungen sind ebenfalls zulässig.

Hinweis zur Adressierung von Sammelsendungen:
Bei Sammelsendungen geben Sie im Adressfeld bitte nur „Abteilung Soziales“ an. Eine Angabe einzelner Referate ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Meine Bankverbindung hat sich geändert. In welcher Form muss ich die Änderung mitteilen?

Änderungen einer Bankverbindung sind ausschließlich schriftlich, das heißt mit Unterschrift und per Post bei uns einzureichen. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Adressierung schriftlicher Post. Geben Sie bitte auch das Aktenzeichen zu Ihrem Vorgang an.

Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Soziales
Postadresse:

Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg
Besucheradresse:
 
Am Landratsamt 3, 09648 Mittweida

Sie wissen nicht, welche Leistung für Sie infrage kommt? Wir helfen Ihnen weiter.

Referat Bürgerservice Soziales
Telefon: 03731 799‑6000 
(Schwerbehinderung, Landesblindengeld, Wohngeld, BAföG)
Telefon: 03731 799‑6001 
(Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege, Bildung und Teilhabe)

Referat Eingliederungshilfe
Telefon: 03731 799-6320 

Referat Betreuungsbehörde und Erwachsenensozialdienst 
Telefon: 03731 799-6412