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Um den Ansprüchen an eine moderne und leistungsfähige Verwaltung gerecht zu werden, hat das Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Soziales, seit dem 1. April 2025 das Referat Bürgerservice Soziales eingerichtet. Mit diesem neu gegründeten Referat wird am Standort in Mittweida eine einheitliche Organisation für operativen und strategischen Bürgerservice der Abteilung Soziales geschaffen. Bürgerinnen und Bürger können ihre vielfältigen Anliegen in Teilbereichen der Abteilung Soziales erledigen. Für diese Anliegen wird es außerdem eine Telefonhotline mit erweiterten Telefonsprechzeiten geben. Das Serviceangebot wird sukzessive erweitert.
Rat- und Hilfesuchende werden im Referat Bürgerservice Soziales von einem freundlichen und kompetenten Service-Team informiert und bedient.
Referat/Bereich | Kontakt |
---|---|
ab 1. April 2025 | |
Telefon 03731 799‑6000 | |
ab 1. Mai 2025 | |
Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung einschließlich Bildung und Teilhabe – BuT) | Telefon 03731 799‑6001 |
HINWEIS
Für eine zügige Zuordnung des Anliegens ist, soweit bekannt, im Betreff der E-Mail das Aktenzeichen anzugeben.
Alternativ kann der Leistungsbereich des Anliegens bezeichnet werden:
Das Service-Team des Referates Bürgerservice Soziales ist am Standort des Landratsamtes Mittelsachsen in Mittweida wie folgt erreichbar:
Am Landratsamt 3
Hauptgebäude Haus A, 1. Etage
09648 Mittweida
Bitte beachten Sie die Beschilderung vor Ort und melden Sie sich beim Empfang.
Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr | nur telefonische Erreichbarkeit |
Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und | telefonische Erreichbarkeit und persönliche Vorsprachen |
Mittwoch | geschlossen | keine telefonische/persönliche Erreichbarkeit |
Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und | telefonische Erreichbarkeit und persönliche Vorsprachen |
Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr | nur telefonische Erreichbarkeit |
Die Serviceleistungen des Bürgerservice Soziales dienen als Angebot. Anträge und Unterlagen können nach wie vor postalisch oder per E-Mail (Hinweis: Die Datenübermittlung per E-Mail ist kein gesicherter Übertragungsweg.) eingereicht werden. Zudem können Anträge für Wohngeld, BAföG und im Bereich Schwerbehindertenrecht/Landesblindengeld auch online gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge und Anliegen erfolgt weiterhin in den Fachreferaten der Abteilung Soziales.
Zum 1. April 2025 führt die Abteilung Soziales das Dokumentenmanagementsystem sukzessive ein. Dies bedeutet, es werden künftig nur noch digitale Akten geführt. Reichen Sie daher ab sofort alle Unterlagen nur noch in Kopie und nicht im Original ein. Originale übersenden Sie nur nach konkreter Aufforderung der Fachreferate. Von Ihnen eingereichte Unterlagen werden nach der Digitalisierung vernichtet und nicht an Sie zurückgesendet.