Tests und Quarantäne

Arzt mit Teströhrchen
Foto: Robert Leßmann / adobe.stock.com

Testungen auf das Coronavirus

Testungen helfen bei der Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus. Damit sollen Infektionen schnell erkannt und Infektionsketten unterbrochen werden. Neben den PCR-Tests, die in der Regel beim Hausarzt oder in einer medizinischen Einrichtung durchgeführt werden, sind Schnelltests möglich, die bespielsweise verschiedene Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) anbieten. 


Fragen & Antworten zum Testen

PCR-Tests, Antigen-Schnelltests und Selbsttests

Wie viele Tests sind kostenlos?

Zum 30. Juni 2022 wurden die kostenlosen Bürgertests für Menschen ohne Symptome im Grunde ausgesetzt. Ausnahmen gelten für folgende Gruppen:

  • Kinder unter fünf Jahren
  • Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, insbesondere auch Schwangere im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft,
  • Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangen drei Monaten teilgenommen haben.
  • Menschen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Isolierung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist,
  • Personen, die jemanden in einem Krankenhaus oder einer stationären Pflegeeinrichtung besuchen wollen,
  • Menschen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben oder gelebt haben,
  • Pflegende Angehörige sowie Assistentinnen und Assistenten, die von Menschen mit Behinderungen angestellt sind (im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX).

Folgende Personengruppen müssen sich mit drei Euro an einem Test beteiligen:

  • Menschen, die am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen werden
  • Personen, die zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden, 
  • Personen, die durch die Corona Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten

(Stand: 12. Juli 2022)

Wo sind PCR-Tests möglich?

Testungen sollten generell über die Hausarztpraxen vorgenommen werden. An Wochenenden kann der kassenärztliche Bereitschaftsdienst unter Telefon 116 117 kontaktiert werden.

Auf der Übersichtskarte unten kann die Suche unter anderem nach PCR-Teststationen gefiltert werden (siehe Beispielfoto).

(Stand: 4. April 2022)

Abbbild der Übersichtskarte mit eingestelltem Filter für PCR-Teststationen im Landkreis.
Beispielfoto für die Filterung der Übersicht nach Teststationen, die PCR-Tests durchführen.

Wo sind Schnelltests möglich?

Schnelltest führen verschiedene Testzentren im Landkreis durch. Wo genau diese sind, das zeigt die Karte unten auf dieser Seite übersichtlich.

(Stand: 4. April 2022)

Wie ist mit Corona-Tests für Laien umzugehen?

Mit Tests aus Supermärkten und Drogerien hat jeder die Möglichkeit, sich selbst auf Corona zu testen. Ist dieser Test positiv, müssen die Verdachtspersonen unverzüglich einen PCR-Test durchführen lassen und bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen sie sich absondern. Im Fall eines positiven PCR-Testergebnisses gilt die Person als positiv getestete Person. 

(Stand: 22. November 2021)

Nach dem Test

Was ist zu tun: Bei einem positiven Ergebnis?

  • Falls Sie einen positiven Antigenschnelltest haben, sollten Sie noch einen PCR-Test durchführen lassen.
  • Sie müssen für mindestens fünf Tage zu Hause bleiben (das heißt sich absondern). Im Quarantänerechner können Sie ausrechnen, wann die Absonderung endet.
  • Sie dürfen nur raus, wenn Sie zum Arzt oder zur Testung gehen müssen.
  • Wenn Sie mit anderen Menschen zusammenleben und in den letzten zwei Tagen auch engen Kontakt hatten, müssen Sie ihnen sofort sagen, dass Sie positiv sind und diese vorsichtig sein sollen.
  • Sagen Sie auch allen anderen Personen Bescheid, mit denen Sie zwei Tage vor dem Test oder Ihren Symptomen Kontakt hatten
  • Vermeiden Sie die Nähe zu den Menschen in Ihrer Wohnung, damit Sie diese nicht anstecken.
  • Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber oder gegebenefalls der Schule beziehungsweise Kindertageseinrichtung Bescheid.
  • Als Nachweis Ihrer Infektion und der Absonderung dient das PCR-Testergebnis. Bitte den Testnachweis aufbewahren. Dieser ist notwendig für das Genesenenzertifikat.
  • Wenn Sie für 48 Stunden keine Symptome haben, können Sie frühestens ab dem fünften Tag die Absonderung beenden. Sie brauchen keinen Test am Ende zu machen.
  • Bitte seien Sie noch bis zum zehnten Tag nach Beginn der Absonderung besonders vorsichtig: Tragen Sie eine Maske, wenn Sie in der Nähe anderer Menschen sind, reduzieren Sie Ihre Kontakte und treffen Sie sich auch nicht mit älteren oder kranken Menschen.
  • Wenn Sie sich noch krank fühlen oder Symptome haben, müssen Sie sich weiterhin absondern (maximal bis zum zehnten Tag). Wenn Sie 48 Stunden keine Symptome haben, endet Ihre Absonderung. Geruchs- oder Geschmacksverlust hält oft lange an und zählt hier nicht mit. 
  • Wer in der Pflege, medizinischen Versorgung oder Eingliederungshilfe arbeitet, braucht einen negativen Test, um wieder arbeiten zu können. Das gilt nicht, wenn die Absonderungszeit mindestens zehn Tage gedauert hat.

(Stand: 25. April 2022)

Was ist zu tun: Als enge Kontaktperson/Hausstandsangehöriger?

Sie leben mit jemandem zusammen oder hatten sehr engen Kontakt zu einer Person, die positiv getestet wurde?

  • Sie müssen nicht zu Hause bleiben (sich absondern).
  • Alle Kontaktpersonen sollen für zehn Tage nach dem positiven Test vom Hausstandsangehörigen oder letzten Kontakt besonders vorsichtig sein. Sie sollen auf typische Symptome achten, sich am dritten oder vierten Tag nach dem Kontakt testen sowie so wenig wie möglich Menschen treffen und dabei eine Maske tragen. Bitte treffen Sie sich auch nicht mit älteren oder kranken Menschen.
  • Wer Symptome hat, sollte sich sofort testen lassen und gilt dann als Verdachtsperson.

(Stand: 25. April 2022)

Was ist zu tun: Bei Verdacht auf eine Infektion?

Ihr Selbsttest (ohne Aufsicht) war positiv oder Sie haben COVID-Symptome und einen PCR-Test gemacht?

  • Sie müssen zu Hause bleiben (das heißt, sich absondern). Sie dürfen Ihre Wohnung oder Unterkunft nur verlassen, wenn Sie zum Arzt gehen oder einen PCR-Test machen.
  • Nach einem positiven Selbsttest müssen Sie sich testen lassen – bei Symptomen beim Arzt, sonst bei einer Teststelle.
  • Wenn Sie mit anderen Menschen zusammenleben, gehen Sie diesen möglichst aus dem Weg.
  • Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den Verdacht auf eine Infektion. Wenn der PCR-Test negativ ist, endet die Absonderung sofort. Heben Sie sich das negative Testergebnis auf.
  • Wenn der PCR-Test positiv ist, müssen Sie weiterhin in Absonderung bleiben.

(Stand: 25. April 2022)

Wer muss in Quarantäne?

In Quarantäne müssen alle, die positiv auf Corona getestet worden sind. Die Beendigung der Absonderung für Corona-Infizierte ist bereits nach fünf Tagen möglich, wenn 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Ein abschließendes Freitesten ist nicht mehr notwendig. Wenn am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderung entsprechend, bis diese 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind – maximal aber auf zehn Tage. Die Infizierten müssen sich weiterhin eigenständig absondern. 

Für alle Kontaktpersonen entfällt die Quarantäne vollständig. Bislang galt die Ausnahme nur für geimpfte und genesene Personen. Alle engen Kontaktpersonen, insbesondere Hausstandsangehörige, sind jedoch weiterhin dazu aufgefordert, Maßnahmen des Infektionsschutzes einzuhalten. Dies bedeutet, so gut wie möglich Kontakte zu reduzieren, auf eigene Symptome zu achten und sich zu testen.

(Stand: 25. April 2022)

Wie lange dauert die Quarantäne?

Die Beendigung der Absonderung für Corona-Infizierte ist bereits nach fünf Tagen möglich, wenn 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Ein abschließendes Freitesten ist nicht mehr notwendig. Wenn am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderung entsprechend, bis diese 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind – maximal aber auf zehn Tage.

(Stand: 25. April 2022)

Wann kommt mein Quarantänebescheid?

Das Gesundheitsamt verschickt keine Bescheide beziehungsweise Nachweise zur Quarantäne mehr. Als Nachweis für Arbeitgeber oder Schule soll der positive PCR-Test genutzt werden.

(Stand: 25. April 2022)



Übersicht der Testzentren im Landkreis Mittelsachsen

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