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Die untere Forstbehörde nimmt hoheitliche Aufgaben mit Schwerpunkt im Privat- und Körperschaftswald des Landkreises wahr und ist hier für die Erhaltung des Waldes in seiner Einheit von Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen zuständig. Die Kerntätigkeiten sind die Sicherstellung der ordnungsgemäßen forstlichen Bewirtschaftung des Waldes durch die privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer (Forstaufsicht), die Abwehr von Gefahren, die dem Wald durch andere Waldnutzer drohen (Forstschutz), die Prävention gegen Waldschäden, insbesondere durch Insekten, wie beispielsweise den Borkenkäfer, Feuer oder Stürme (Waldschutz), das Vertreten der Belange des Waldes bei öffentlichen und privaten Vorhaben, das Überwachen der Erzeugung und des Handels herkunftsgerechten forstlichen Vermehrungsgutes, die Anerkennung und Aufsicht über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sowie die Ausweisung und Kennzeichnung von Reitwegen im Wald.
Die wirtschaftliche Nutzung des Waldes hingegen obliegt den Forstbetrieben unterschiedlicher Eigentumsformen. Demzufolge sind diese auch Ansprechpartner, beispielsweise bei Fragen zum Brennholzerwerb.