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Der unteren Jagdbehörde obliegt die Bearbeitung sämtlicher jagdrechtlicher Angelegenheiten der gemeinschaftlichen und Eigenjagdbezirke im Landkreis. Sie übt die Rechtsaufsicht über Jagdgenossenschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts aus, führt Jägerprüfungen durch, erteilt/verlängert Jagdscheine und koordiniert das (netzbasierte) Wildmonitoring. Für Rot-, Dam-, und Muffelwild werden Abschusspläne erstellt. Außerdem ist sie zuständige Behörde nach Bundeswildschutzverordnung.