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Ein Aufgabenschwerpunkt der unteren Landwirtschaftsbehörde ist die Umsetzung des öffentlichen Interesses einer ausgewogenen Agrarstruktur. Hierbei werden beispielsweise Genehmigungsverfahrens nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) und Verfahren nach dem Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG) durchgeführt, Stellungnahmen zum Ausgleichsleistungsgesetz und zur Flächenerwerbsverordnung sowie Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange zu größeren raumbedeutsamen Vorhaben erarbeitet. Des Weiteren erteilt die untere Landwirtschaftsbehörde Genehmigungen zur Erstaufforstung, Bescheinigungen über die Abgabe eines Landwirtschaftsbetriebes zum Zweck der Strukturverbesserung nach Einkommenssteuergesetz (EStG) und Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) sowie Steuerbefreiungen nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG).
Für die Anliegen wenden Sie sich bitte an eine/n zuständige/n Sachbearbeiter/in.