Die gegenwärtig im Landkreis vorhandenen zirka 400 Kleingartenvereine stellen einen bedeutenden Anteil an der Flächennutzung dar. Derzeit bewirtschaften sie rund 450 Hektar. Die Kleingärtner leisten damit einen enormen Beitrag bei der sinnvollen Bodennutzung, bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes in den Städten und Gemeinden und bei der eigenen Freizeitgestaltung und Erholung in ihrer Parzelle.
Das Landratsamt Mittelsachsen ist für die Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit für Kleingartenvereine im Territorium des Landkreises Mittelsachsen zuständig.