Leiter: Steffen Liebich
Hauptaufgabe der unteren Rechtsaufsichtsbehörde ist die Rechtsaufsicht über die Kommunen und kreisangehörigen Zweckverbände sowie die Organisation von Wahlen.
Hauptaufgabe der unteren Rechtsaufsichtsbehörde ist die Rechtsaufsicht über die Kommunen und kreisangehörigen Zweckverbände sowie die Organisation von Wahlen.