Leiterin: Kerstin Radisch
Die Aufgaben und die Stellung des Rechnungsprüfungsamtes sind in der Landkreisordnung in Verbindung mit der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen im Abschnitt 4 - Prüfungswesen und in der Verordnung über das kommunale Prüfungswesen Doppik - geregelt. Dem Rechnungsprüfungsamt obliegt im Rahmen der internen Revision (örtliche Prüfung) insbesondere die umfassende Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landkreises Mittelsachsen. Das Rechnungsprüfungsamt überwacht die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns.
Die wahrzunehmenden Aufgaben gliedern sich in
- Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich des Anhangs mit allen Anlagen und des Rechenschaftsberichts sowie des Gesamtabschlusses vor der Feststellung durch den Kreistag
- Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe des Landkreises
- die laufende Prüfung der Kassenvorgänge beim Landkreis zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses
- die Kassenüberwachung, insbesondere die Vornahme der Kassenprüfungen der Kreiskasse und der Sonderkassen
- die Prüfung des Nachweises der Vorräte und Vermögensbestände des Landkreises und seiner Sondervermögen
Das Rechnungsprüfungsamt nimmt ferner weitere Aufgaben nach § 106 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung wahr. Der Kreistag übertrug dem Rechnungsprüfungsamt weiterhin die Aufgaben der Rechnungsprüfung von Gemeinden, Zweckverbänden und Vereinen, in denen der Landkreis Mitglied ist, auf deren Anforderung.