Referatsleiter: Erik Wagner
Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Für die Antragsbearbeitung ist das Referat Bauantragsbearbeitung zuständig. Hier erfolgt auch die Genehmigungsfreistellung in Gebieten mit Bebauungsplänen und die Bearbeitung von Bauvoranfragen sowie die Beratung von Bauherrn. Zudem wirkt das Referat bei der Koordination der bautechnischen Prüfung und Bauüberwachung (Bauprüfdienst) sowie in der Bauleitplanung anderer Fachverfahren mit.
Seit 2021 ist das Referat auch zuständig für die Genehmigung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen im Kreisgebiet einschließlich der Koordination und Bewertung von Stellungnahmen in der Behördenbeteiligung bei allen städtebaulichen Satzungsverfahren (BauGB).
Außerdem lenkt die Koordinierungsstelle (TÖB) im Referat die Fachbehördenbeteiligungen in örtlichen und überörtlichen Planungen, räumlichen Planwerken für die Fachreferate des Landkreises und bündelt die fachlichen Bewertungen im Rahmen des Stellungnahmendienstes, dies beinhaltet das Bauordnungsrecht und die Bauantragsbearbeitung, das Bauplanungsrecht und die Bauleitplanung, die Koordination/Träger öffentlicher Belange sowie das Baulastenregister und die Baulastenauskunft.
Im Weiteren arbeitet das Referat an der Digitalisierung des Bauantragsverfahrens.