Referatsleiter: Erik Wagner
Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Für die Antragsbearbeitung ist das Referat Bauantragsbearbeitung zuständig. Hier erfolgt auch die Genehmigungsfreistellung in Gebieten mit Bebauungsplänen und die Bearbeitung von Bauvoranfragen sowie die Beratung von Bauherren. Zudem wirkt das Referat bei der Koordination der bautechnischen Prüfung und Bauüberwachung (Bauprüfdienst) sowie in der Bauleitplanung anderer Fachverfahren mit.
Das Referat ist zuständig für die Genehmigung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen im Kreisgebiet einschließlich der Koordination und Bewertung von Stellungnahmen in der Behördenbeteiligung bei allen städtebaulichen Satzungsverfahren (BauGB).
Die Koordinierungsstelle (TÖB) steuert die Fachbehördenbeteiligungen in örtlichen und überörtlichen Planungen für die Fachreferate des Landkreises und bündelt die fachlichen Bewertungen zu fachlichen und rechtlichen Stellungnahmen des Landkreises als Träger der unteren Verwaltungsbehörden.