Referat Finanzsteuerung und Zentrales Controlling

Referat Finanzsteuerung und Zentrales Controlling

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finanzverwaltung[at]landkreis-mittelsachsen.de

Sprechzeit:
Mogeschlossen
Di09-12, 13-18 Uhr
Migeschlossen
Do09-12, 13-18 Uhr
Fr09-12 Uhr

Referat Finanzsteuerung und Zentrales Controlling

Referatsleiterin: Maria Rother

Die Haushalts- und Finanzplanung sowie die Überwachung des Haushaltsvollzugs bilden die Aufgaben des Referates Finanzsteuerung und Zentrales Controlling. Ebenso sind die Bearbeitung von Versicherungs- und Steuerangelegenheiten sowie die Abwicklung der Kreisumlage diesem Referat zugeordnet. Weitere wichtige Aufgabenschwerpunkte bilden das Finanzcontrolling und das Beteiligungsmanagement. Die einzelnen Aufgabenbereiche lassen sich wie folgt beschreiben:

Haushaltssteuerung

Die Haushaltssteuerung ist der ganzheitliche Prozess aus Haushaltsplanung, Beschlussfassung, Haushaltsvollzug und Aufstellung des Jahresabschluss. Dabei begleiten die Mitarbeitenden des Referates die Fachabteilungen des Landratsamtes in allen Phasen dieses Prozesses. Mit der Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (Doppik) als Teil des Neuen Steuerungsmodells zum 1. März 2013 geht eine grundsätzliche Veränderung der Haushaltsplanung und -bewirtschaftung einher. Wesentliche Elemente sind die Darstellung des tatsächlichen Ressourcenverbrauchs, die Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung und die Implementierung einer outputorientierten Steuerung. Dadurch haben sich die Aufgaben wesentlich verändert. Im Zentrum steht nun die Planung und Bewirtschaftung der Budgets mit dem zugehörigen Berichtswesen. Dabei ist es immer das Ziel, die Finanzwirtschaft des Landkreises so zu organisieren, dass die Aufgabenerfüllung dauerhaft gewährleistet ist.

Finanzcontrolling

Das Finanzcontrolling ist in erster Linie eine Führungsunterstützungsfunktion für die Verwaltungsleitung durch die Aufbereitung von Informationen, die Analyse von Sachverhalten und die Erarbeitung von Vorschlägen zur Entscheidungsunterstützung. Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) bildet dafür eine wichtige Datengrundlage. Darüber hinaus ist die Steuerungsunterstützung im Zusammenhang der Haushaltsbewirtschaftung unter besonderer Berücksichtigung der Budgetierung von zentraler Bedeutung. Finanzwirtschaftliche Prognoserechnungen sowie die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsanalysen und die Begleitung der Investitionsplanung gehören ebenso zu den Aufgaben des Finanzcontrollings.

Beteiligungsmanagement

Der Landkreises bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Unternehmen des privaten Rechts und öffentlich-rechtlicher Beteiligungen, insbesondere Zweckverbänden. Die wirtschaftliche Betätigung des Landkreises erfolgt im Interesse der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Unternehmen und öffentlich-rechtlichen Beteiligungen unterliegen dem Einfluss des Landkreises. Sie sollen die übertragenen öffentlichen Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Ziele bestmöglich erfüllen. Um diese Zielstellungen zu gewährleisten, hat der Landkreis ein Beteiligungsmanagement nach den gesetzlichen Vorgaben eingerichtet. Das Beteiligungsmanagement umfasst die Gesamtheit der Maßnahmen zur Steuerung und Kontrolle der kommunalen Beteiligungen (öffentlich-rechtlich und privatrechtlich) zur Erreichung der strategischen und operativen Ziele sowie unter Berücksichtigung der finanziellen Zielsetzungen des Gesellschafters. Das Beteiligungsmanagement hat als Bindeglied die Vermittlerfunktion zwischen dem Landkreis als Gesellschafter und den Beteiligungen. Es dient der Beteiligungssteuerung durch Entscheidungsvorbereitung, -unterstützung, -durchführung und -kontrolle. Dafür gliedert sich das Beteiligungsmanagement in die Aufgabenbereiche Beteiligungsverwaltung, Mandatsbetreuung und Beteiligungscontrolling.


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