Referatsleiterin: Ute Pfuhl
Zum Referat zählen die Bereiche Kindschaftsrecht (Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung, Unterstützung bei Unterhaltsangelegenheiten, Amtsvormundschaften und -pflegschaften) und Elterngeld (Bearbeitung von Anträgen nach dem Bundeselterngeld- und Landeserziehungsgeldgesetz).
Kindschaftsrecht
Der Bereich Kindschaftsrecht bietet Müttern und Vätern, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, Beratung und Unterstützung insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Die Urkundspersonen sind befugt, Urkunden unterhaltsrechtlichen oder sorgerechtlichen Inhalts auszustellen.
Elterngeld
Im Landkreis Mittelsachsen werden jährlich etwa 2 500 Kinder geboren. Um ihnen und ihren Eltern einen guten Start ins Familienleben zu ermöglichen, kann staatliche Unterstützung in Form von Bundeselterngeld und Landeserziehungsgeld beansprucht werden.
Beratung/Bearbeitung Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
Die Zuständigkei richtet sich nach dem Geburtstag des Kindes im jeweiligen Monat
Andrea Ebelt
Telefon: 03731 799-6589
Phil Mende
Telefon: 03731 799-6536
Elisa Auerbach
Telefon: 03731 799-6586
Julien Dreißig
Telefon: 03731 799-6587
Sandra Vieweg-Meyer
Telefon: 03731 799-6590
Beratung/Bearbeitung Einkünfte aus Selbständigkeit
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Geburtstag des Kindes im jeweiligen Monat:
Katja Nowak-Radtke
Telefon: 03731 799-6588
Cornelia Köhler
Telefon: 03731 799-6537