Referatsleiter: Thomas Hinkel
Der Bereich ist für die Leistungserbringung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe verantwortlich (Wirtschaftliche Jugendhilfe) und außerdem zuständig für den Unterhaltsvorschuss.
Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter oder Väter durch Leistungen der öffentlichen Hand.