Allgemeine Informationen
Feuerwerke, welche durch einen „Pyrotechniker“ abgebrannt werden sollen, also durch einen Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG oder eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG, sind vom durchführenden „Pyrotechniker“ mindestens zwei Wochen vorher schriftlich beim Landratsamt Mittelsachsen anzuzeigen.