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Die Verwaltung der Abfallentsorgung im Landkreis Mittelsachsen wurde zum 1. Januar 2010 in der
zusammengelegt.
Der Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks, auf dem Abfälle anfallen, ist verpflichtet, das Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgungseinrichtung der kreisfreien Stadt beziehungsweise des Landkreises anzuschließen (Anschlusszwang). Der Grundstückseigentümer ist des Weiteren auch für die An- und Abmeldung der Mieter verantwortlich.
Wenn Sie Mieter sind, ist Ihr Vermieter (der Grundstückseigentümer) für die Bereitstellung von Restabfallbehältern (graue Tonne), Bioabfallbehältern (braune Tonne), Papier-/Pappe-/Kartonage-(PPK)-Sammelbehältern (blaue Tonne) und Wertstoffsammelbehältern (gelbe Tonne oder gelber Sack) entsprechend der jeweils gültigen Satzung zur Vermeidung, Verwertung und sonstiger Entsorgung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) verantwortlich. Für die Entsorgung von beispielsweise Sperrmüll, haushalttypischen elektrischen und elektronischen Groß- und Kleingeräten, Fahrzeugteilen, Schadstoffen oder Wertstoffen, die in Containern an Sammelplätzen gesammelt werden, sind Sie selbst zuständig.
Die Entsorgung der Abfälle der Haushalte und der nicht verwertbaren Abfälle des Gewerbes in Sachsen ist Aufgabe der kreisfreien Städte und Landkreise, die für ihr Gebiet jeweils unterschiedliche Regelungen getroffen haben.
Den Abfallkalendern und den Abfallsatzungen kann entnommen werden, ob es für gewerbliche Abfälle Sonderregelungen gibt und welche Abfälle von der öffentlichen Entsorgung ausgeschlossen sind beziehungsweise bei besonderen Sammlungen oder auch an Wertstoffhöfen abgegeben werden können.
Auskünfte zu weiteren Entsorgungsregelungen (zum Beispiel für Altpapier, Glas, Problemabfälle/Schadstoffe, Bio- und Grünabfälle, Leichtstoffe, Sperrmüll, Haushaltsgroßgeräte, Elektronikschrott) erteilt Ihnen die EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH.
Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, auf denen Abfälle anfallen können, sind verpflichtet, Abfallbehälter zu bestellen. Entsprechende Formulare stehen im Internetauftritt der
EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH
zur Verfügung (Anmeldung von Behältern, Grundstücken oder einer Sperrmüllsammlung, Mindestentleerung, Eigentümerwechsel, Einzugsermächtigung und mehr).
Eigentümerwechsel sind anzuzeigen.
Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Welche Fristen Sie bei An-, Um- und Abmeldungen einzuhalten haben, ist in der Satzung des Landkreises festgelegt und kann ebenfalls im Internetauftritt der EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH nachgelesen werden.
Eine landesweit einheitliche Gebührenregelung gibt es nicht. Die Höhe der Abfallgebühren für den Landkreis wird vom Kreistag beschlossen und durch Satzung festgelegt. Mehr dazu gibt es im Internetauftritt der EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH.
Wissenswertes zum Thema Abfall, Wertstoffe und Abfallwirtschaft sowie die Adressen von Abfallzweckverbänden und vieles andere mehr finden Sie auf den Internetseiten des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie:
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.
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