Anregung zur Errichtung einer gesetzlichen Betreuung
Zuständigkeiten
Referat Betreuungsbehörde und Erwachsenensozialdienst
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A, Zimmer 306
09648 Mittweida
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-6412
Fax: 03731 799-76592
betreuungsbehoerde[at]landkreis-mittelsachsen.de
Voraussetzungen
Der/die Betroffene ist wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage, die eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln.Verfahrensablauf
Bitte setzen Sie sich mit der Betreuungsbehörde in Verbindung. Sie werden zu den betreuungsrechtlichen Fragen und zum weiteren Verfahrensablauf informiert und beraten.Formulare / Online-Dienste
Kosten
Mit einem Betreuungsverfahren können für Sie Kosten entstehen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Hinweisblatt zur Betreuungsanregung. Die Information und Beratung durch die Betreuungsbehörde ist für Sie kostenfrei.Sonstiges
WEITERE INFORMATIONEN:- Hinweise zur Betreuungsanregung
Oberlandesgericht Dresden (OLG Dresden)
- Betreuung und Vorsorge – Ein Leitfaden
Sächsisches Staatsministerium der Justiz
Wichtig
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.